BGH hebt Urteil gegen Ex-Minister Deubel teilweise auf: Nür­burg­ring-Affäre beschäf­tigt erneut das LG Kob­lenz

11.05.2016

Beim Ausbau des Nürburgrings wird viel Geld im Eifel-Boden versenkt. Jahre später verurteilt das LG Koblenz Ex-Finanzminister Deubel zu einer Haftstrafe, was bundesweit für Schlagzeilen sorgt. Nun kassiert der BGH das Urteil teilweise.

Das aufsehenerregende Nürburgring-Urteil gegen den früheren rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) ist vom Bundesgerichtshof (BGH) teilweise aufgehoben worden (Beschl. v. 25.11.2015, Az. 3 StR 17/15), wie am Mittwoch bekannt wurde.

Das Landgericht (LG) Koblenz habe in einigen Fällen nicht rechtsfehlerfrei begründet, dass seinerzeit Landesvermögen gefährdet worden sei, hieß es im Beschluss des BGH. Das betreffe insbesondere die Verurteilung Deubels wegen Landesbürgschaften. Somit müssen sich Koblenzer Richter demnächst erneut mit der komplexen Materie beschäftigen.

Deubel war im April 2014 wegen Untreue in 14 Fällen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im April vergangenen Jahres hatte es in Medienberichten bereits geheißen, der Generalbundesanwalt habe sich für eine zumindest teilweise Aufhebung ausgesprochen. Bezüglich der nun vom 3. Strafsenat des BGH aufgehobenen Schuldsprüche wird nun in Koblenz vor einer anderen Strafkammer des LG neu verhandelt. Im Übrigen ist das Urteil rechtskräftig.

Auch Geschäftsführer und Controller erzielen Teilerfolge

In dem Mammutprozess war es um die im Jahr 2009 gescheiterte Privatfinanzierung des Ausbaus an der Rennstrecke in der Eifel gegangen. Dieser kostete rund 330 Millionen Euro. Als sich kein Investor fand, musste das Land einspringen und Deubel zurücktreten. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, mehrere hunderttausend Euro veruntreut und Geld des Landes in Höhe von zwölf Millionen Euro gefährdet zu haben. Der Politiker hatte in dem im Oktober 2012 begonnenen Verfahren stets seine Unschuld beteuert. Sein Anwalt Rüdiger Weidhaas hatte gleich nach der Entscheidung in Koblenz Revision angekündigt und gesagt: "Das Urteil kann man dem BGH nicht vorenthalten."

Neben Deubel hatten unter anderem noch der ehemalige Geschäftsführer der Nürburgring GmbH, Walter Kafitz, der ehemalige Geschäftsführer der Förderbank ISB, Hans-Joachim Metternich, sowie der damalige Nürburgring-Controller vor Gericht gestanden. Kafitz kassierte damals eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten wegen Untreue in sieben Fällen - und legte ebenfalls Revision ein.

Er wurde nun in einem dieser Fälle freigesprochen, ein zweiter Fall wurde zurück an das LG verwiesen. "Ich bin nicht unglücklich mit dem erzielten Ergebnis", sagte der Anwalt von Kafitz, Hans-Jörg Odenthal, der Deutschen Presse-Agentur. Gegen den Controller verhängte das LG wegen vier Untreue-Fällen eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Er war der dritte Revisionsführer, hier verwies der BGH zwei Tatvorwürfe zurück nach Koblenz.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH hebt Urteil gegen Ex-Minister Deubel teilweise auf: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19362 (abgerufen am: 10.10.2024 )

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