Das Urteil des LG München I gegen den ehemaligen BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky ist rechtskräftig. Wie der BGH am Freitag mitteilte, haben sowohl der Verurteilte selbst als auch die Staatsanwaltschaft die zuvor eingelegten Rechtsmittel zurückgenommen.
Das Landgericht (LG) München I hatte Gribkowsky im Juni 2012 wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue sowie wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Hintergrund der Verurteilung war ein Millionen-Deal aus 2006, bei dem es um den Verkauf von Anteilen der Bayerischen Landesbank an der Formel 1 ging. Für seine Einflussnahme auf den Deal soll Gribkowsky seinerzeit rund 32,5 Millionen Euro "Provision" von Formel 1-Chef Ecclestone erhalten haben. Die Zahlung erfolgt über Scheinfirmen und eine Stiftung in Österreich. Weder den Verwaltungsrat der BayernLB, noch die Finanzbehörden hatte Gribkowsky über seine Millioneneinnahmen informiert.
Gegen das Urteil des LG hatten zunächst sowohl Gribkowsky als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Beide Revisionen wurden mittlerweile zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Az. 1 StR 96/13).
mbr/LTO-Redaktion
Urteil im Gribkowsky-Prozess rechtskräftig: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8715 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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