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BGH verwirft Revision: Urteil gegen Karl­heinz Sch­reiber bleibt bestehen

26.08.2015

Karlheinz Schreiber

Bild: © CHRISTOF STACHE / AFP

Das LG Augsburg hatte den ehemaligen Lobbyisten Karlheinz Schreiber 2013 wegen Steuerhinterziehung zu sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Seine Revision war nun erfolglos.

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13Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum zweiten Mal über eine Revision des ehemaligen Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber entschieden. Diesmal blieb der wegen Steuerhinterziehung vom Landgericht (LG) Augsburg verurteilte Schreiber erfolglos. Der 1. Strafsenat verwarf seine Revision (Beschl. v. 28.07.2015, Az. 1 StR 602/14).

Nach den Feststellungen des LG hatte Schreiber in seinen Einkommensteuererklärungen von 1988 bis 1993 Provisionseinnahmen aus Rüstungsgeschäften in Höhe von 19 Millionen DM verschwiegen. Die Augsburger Richter hatten Schreiber am 14. November 2013 daher zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt, wobei sie die Strafe aus mehreren Einzelstrafen zwischen sechs Monaten und vier Jahren bildeten. Der BGH verwarf nun die Revision des Lobbyisten gegen dieses Urteil. Allerdings hatte auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Hierüber wollen die Karlsruher Richter Anfang September verhandeln.

Eine frühere Entscheidung des LG von 2010, durch die Schreiber zu acht Jahren Haft verurteilt worden war, hatte der BGH nach Revision von Angeklagtem und der Staatsanwaltschaft 2011 aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

una/LTO-Redaktion

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BGH verwirft Revision: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16710 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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