Das Landgericht München II hatte den Angeklagten im Prozess um den Doppelmord von Krailling verurteilt. Die Revision hielten die Bundesrichter für unbegründet und bestätigten das Urteil. Dem Mann wird vorgeworfen, seine zwei Nichten ermordet zu haben, zusätzlich hatte er deren Mutter töten wollen, um von ihrem Erbe zu profitieren.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils zu lebenslanger Freiheitsstrafe, das das Landgericht (LG) München II im April dieses Jahres aussprach. Die Revision des Angeklagten sei unbegründet, das Urteil damit rechtskräfitg (Besch. v. 05.12.2012, Az. 1 StR 546/12).
Der Angeklagte habe aufgrund seiner finanziell schwierigen Situation den Plan gefasst, seine Schwägerin und seine beiden Nichten zu töten. Der Mann versprach sich davon zu profitieren, da seine Ehefrau und ihre Mutter nach seiner Vorstellung anteilig geerbt hätten. Seine Taten habe er als "erweiterten Suizid" tarnen wollen.
Im März 2011 hat der Mann die Wohnung seiner Schwägerin nachts aufgesucht und beide Nichten durch multiple Gewalteinwirkungen umgebracht. Zu der Tötung der Mutter kam es nicht mehr.
una/LTO-Redaktion
Kraillinger Doppelmord: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7766 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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