Druckversion
Wednesday, 29.06.2022, 18:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-beschluss-1-str-37-13-sicherungsverwahrung-sexualmoerder-joggerin/
Fenster schließen
Artikel drucken
8317

BGH bestätigt Sicherungsverwahrung: Strenge Vorgaben des BVerfG sind erfüllt

13.03.2013

Mehr als 15 Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin bestätigte der BGH die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den Täter erneut. Das BVerfG hatte die Anordnung zuvor aufgehoben und das Verfahren an das LG zurückverwiesen.

Anzeige

Der damals 19-jährige Täter hatte im Sommer 1997 eine 31-jährige Joggerin auf einem Waldweg überfallen und erwürgt. Als sein Opfer reglos am Boden lag, legte er den Genitalbereich der bereits toten oder im Sterben liegenden Frau frei und onanierte bis zum Samenerguss auf sie.

Nach Verbüßung der maximalen Jugendstrafe von zehn Jahren hatte das Landgericht (LG) Regensburg schon 2008 die Sicherungsverwahrung verhängt; der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese Anordnung bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hob die Entscheidungen jedoch mit seinem Grundsatzurteil zur nachträglichen Sicherungsverwahrung auf (Urt. v. 04.05.2011, Az. 2 BvR 2365/09 u.a.). Das LG ordnete daraufhin jedoch erneut die Sicherungsverwahrung an, dieses Mal nach den strengen Vorgaben der Verfassungsrichter, die eine "hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" gefordert hatten. Der BGH wies die Revision des Verurteilen mit am Dienstag bekanntgegebenem Beschluss zurück (Beschl. v. 05.03.2013, Az. 1 StR 37/13).

dpa/hog/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH bestätigt Sicherungsverwahrung: Strenge Vorgaben des BVerfG sind erfüllt . In: Legal Tribune Online, 13.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8317/ (abgerufen am: 29.06.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Missbrauchsskandal um Jeffrey Epstein - 20 Jahre Haft für Ghis­laine Max­well
  • LG Neuruppin sieht Schuld in 3.518 Fällen - Ex-KZ-Wach­mann wegen Bei­hilfe zum Mord ver­ur­teilt
  • Keine Fluchtgefahr - Kevin Spacey nach Pro­zess­be­ginn auf freiem Fuß
  • Staatsanwaltschaft zu "Todesfahrt" in Berlin - Unter­brin­gungs­be­fehl wegen Mordes bean­tragt
  • New York - Gericht weist Wein­steins Beru­fung ab
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
  • Themen
    • Jugendkriminalität
    • Mord
    • Sexueller Missbrauch
    • Sicherungsverwahrung
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
TopJOBS
Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ent­schä­d­i­gungs­recht

Bundeswehr , Düs­sel­dorf

Ju­rist als Di­gi­tal Con­tent Ma­na­ger (m/w/d) für ju­ris­ti­sche...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung , Mün­chen

Fach­re­fe­rats­lei­ter*in (w/m/d)

Hagen Law School in der iuria GmbH , Ha­gen

Werk­stu­dent (m/w/d) im Be­reich Do­cu­ment Ser­vices/Of­fice Ope­ra­ti­ons

White & Case , Frank­furt am Main

Prak­ti­kan­ten (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB , Frank­furt am Main

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ver­trags­be­ar­bei­tung

Bundeswehr , Ko­b­lenz

Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rechts­fach­wirt im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

De­zer­nent*in (m/w/d)

Heinrich-Heine-Universität , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Onlineseminar - Fahrverbot in Bußgeldsachen

29.06.2022

Online-Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht - kostenfrei

29.06.2022

Pensions Run Off @Rentnergesellschaft: Aktuelle Entwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten

29.06.2022

Fortbildung Medizinrecht im Selbststudium/online

30.06.2022

MUPET Munich Private Equity Training 2022

30.06.2022, München

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH