Der BGH hat am Mittwoch begonnen, über eine Haftstrafe für den früheren SPD-Politiker Hardy Fuß im Zusammenhang mit dem Kölner Müllskandal zu beraten. Der ehemalige nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete war 2008 vom LG Köln wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Fuß soll als Geschäftsführer einer Tochterfirma des Trienekens-Müllkonzerns geholfen haben, durch Scheinrechungen bis zu sieben Millionen Euro in illegale Schweizer Kassen abzuführen. Aus den illegalen Kassen sollen dem Landgericht (LG) zufolge "nützliche Aufwendungen" gezahlt worden sein.
Wegen dieser "schwarzer Kassen" hat das LG Köln den Ex-Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens im Februar 2010 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht wertete die illegalen Ausgaben als Untreue gegenüber dem Konzern.
Hierzu wird Fuß Beihilfe vorgeworfen. Seine Verteidiger fordern weiterhin einen Freispruch. Nach ihrer Auffassung sei der Konzern durch die Zahlungen nicht geschädigt worden.
Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.
BGH: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1290 (abgerufen am: 02.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag