Am Dienstag sollte der Anwaltssenat des BGH über die Zulassung zweier Rechtsanwälte als BGH-Anwälte verhandeln. Nach Informationen von LTO wurde der Termin aufgehoben, weil das für die Zulassung zuständige BMJV die klagenden Bewerber zugelassen habe.
Als Anwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) darf nur auftreten, wer dazu vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf Vorschlag eines Wahlausschusses zugelassen worden ist, der sich aus BGH-Richtern und Vertretern der Anwaltschaft zusammensetzt. Auf der Liste, die der Wahlausschuss dem Ministerium noch unter Leitung von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Ende Juli 2013 vorlegte, standen 16 Anwälte. Die ersten acht von ihnen hat das Bundesministerium in der Folge als Rechtsanwälte beim BGH zugelassen.
Die auf den Plätzen Nr. 9 und Nr. 13 gelisteten Advokaten klagten. Sie gingen von einem höheren Bedarf an neu zuzulassenden Rechtsanwälten aus und hielten die zu ihren Lasten ausgefallene Bewerberauswahl für fehlerhaft. Im einstweiligen Rechtsschutz waren sie unterlegen, nun sollte am Dienstag der insoweit zuständige Anwaltssenat des BGH entscheiden.
"Alle klagenden und gewählten Bewerber"
Nach Informationen von LTO wird die für neun Uhr terminierte Verhandlung in Karlsruhe jedoch nicht stattfinden. Unter der Leitung von Bundesminister Heiko Maas (SPD) habe das Ministerium nun beschlossen, klagende gewählte Bewerber zuzulassen, hieß es am Freitag aus gut unterrichteten Kreisen. Am Nachmittag war weder vom BGH, der den Terminhinweis noch nicht von seiner Webseite entfernt hat, noch vom BMJV mehr eine Bestätigung zu erhalten.
So war auch nicht zu erfahren, ob das BMJV von einem größeren Bedarf beim BGH ausgeht, möglicherweise auch noch andere als die klagenden Advokaten zulassen will. Auch ist unklar, ob es eine weitere Entscheidung auch in Bezug auf andere Anwälte geben könnte, die es gar nicht erst auf die Liste des Ausschusses geschafft haben. Nr. 9 und Nr. 13 auf der Liste des Wahlausschusses dürften es jedenfalls nach Karlsruhe geschafft haben.
Die Verhandlung vor dem Anwaltssenat war mit Spannung erwartet worden, zumal das Verfahren rund um die Zulassung als Anwalt für Zivilsachen am BGH immer wieder kritisiert wird. Schon die Notwendigkeit einer besonderen Zulassung halten viele Experten für überholt, das Verfahren sei intransparent und berge strukturell erhebliche Gefahren von Befangenheit.
pl/LTO-Redaktion
LTO exklusiv: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13326 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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