Druckversion
Donnerstag, 10.09.2026, 05:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-anfrage-strafsenate-vermoegensabschoepfung-jugendstrafrecht-ermessen-gericht
Fenster schließen
Artikel drucken
36457

Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht: Im Ermessen des Gerichts?

12.07.2019

Justitia und Geld (Symbol)

(c) AA+W - stock.adobe.com

Müssen Gerichte nach der Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung die Einziehung von Taterträgen auch im Jugendstrafrecht zwingend anordnen? Der 1. Strafsenat am BGH will diese Entscheidung den Gerichten überlassen.

Anzeige

Seit Juli 2017 gelten vereinfachte Regeln für die Vermögensabschöpfung im Strafrecht. Gerichte und Staatsanwaltschaften können seitdem leichter Vermögen unklarer Herkunft einziehen – müssen es sogar, wie § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) anordnet.

Ob die Einziehung von Taterträgen nach der Neuregelung der Vermögensabschöpfung auch im Jugendstrafrecht zwingend anzuordnen ist, ist aber umstritten. Der 1. Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) will in der Frage nun aber Klarheit schaffen und hat eine Anfrage an die anderen Strafsenate gestellt. 

Konkret geht es um einen Fall aus München. Das dortige Landgericht (LG) II hatte einen Angeklagten wegen verschiedener Vermögensdelikte zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Von der Einziehung des Wertes von Taterträgen gegen den vermögenslosen Angeklagten, insgesamt Geld und Waren im Wert von etwa 17.000 Euro, hat es nach § 73c StGB abgesehen.

Die Staatsanwaltschaft München hatte gegen die Entscheidung über die Einziehung Revision eingelegt. Die Einziehung sei nach Ansicht der Staatsanwalt nach der Neuregelung auch im Jugendstrafrecht zwingend anzuordnen. Das LG vertritt aber einen anderen Standpunkt: Aus der Systematik des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ergebe sich, dass die Einziehung von Taterträgen zwar eine zulässige Nebenfolge im Jugendstrafrecht sei, § 8 Abs. 3 JGG allerdings vorsehe, dass die Entscheidung, ob die Nebenfolge angeordnet werde, im Ermessen des Gerichts liege. 

1. Strafsenat will Revision verwerfen, wartet noch auf andere Senate

Der 1. Strafsenat beabsichtigt, die Revision der Staatsanwaltschaft zu verwerfen und sich der Argumentation des LG anzuschließen. Die Einziehung der Taterträge steht nach Auffassung des 1. Strafsenats im Ermessen des Gerichts. Diese Auslegung ergebe sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift. Außerdem spreche hierfür die Systematik des Gesetzes, insbesondere die Regelung in § 15 JGG (Auflagen). Auch der Generalbundesanwalt habe zu dieser Rechtsansicht angeregt, hieß es in einer Mitteilung des BGH am Donnerstag. 

Durch die entgegenstehende Rechtsprechung des 2. und 5. Strafsenat sieht sich der erste Senat aber an einer entsprechenden Entscheidung gehindert. Deswegen sei nun beim 2. und 5. Strafsenat angefragt worden, ob an der entgegenstehenden Rechtsprechung festgehalten wird, und bei dem 3. und 4. Strafsenat, ob dortige Rechtsprechung entgegensteht.

Mit der Reform wollte der Gesetzgeber außerdem erreichen, dass sich Straftäter auch dann nicht ihrer Beute sicher sein konnten, wenn die Tat bereits verjährt ist. Das sollte sogar für solche Fälle gelten, in denen die Tat bereits vor dem Inkrafttreten der Reform verjährt war. Der BGH hatte an der Zulässigkeit dieser Rückwirkung Zweifel und schaltete im März das Bundesverfassungsgericht ein. Dort soll geklärt werden, ob eine solche Rückwirkung nicht gegen die Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verstoße. Noch gibt es dazu aber noch keine Entscheidung.

acr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36457 (abgerufen am: 10.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Jugendkriminalität
    • Revision (Strafrecht)
    • Straftaten
    • Vermögen
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
LG Hannover 08.09.2026
Revision (Strafrecht)

Brutaler Überfall in Garbsen:

Wann wird aus bru­taler Kör­per­ver­let­zung ver­suchter Tot­schlag?

Das Opfer wurde blutend zurückgelassen und wies schwere Verletzungen auf. Doch das Landgericht Hannover verneinte einen bedingten Tötungsvorsatz, weil Unklarheit über Tathandlungen bestand. Damit hat es sich zu einfach gemacht, entschied nun der BGH.

Artikel lesen
BGH in Karlsruhe 08.09.2026
Zeugnisverweigerungsrecht

BGH klärt umstrittene Fragen zu § 52 StPO:

Wann endet das Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht?

Das Zeugnisverweigerungsrecht hat im Strafverfahren eine extrem hohe Bedeutung. Wann dieses im Falle einer Verfahrenseinstellung endet und welche Folgen das für die Beweisaufnahme hat, musste nun der BGH zu klären.

Artikel lesen
Mutter im Strafprozess 08.09.2026
Jugendkriminalität

BGH zum Jugendstrafverfahren:

Mama hat das letzte Wort

Ein 14-Jähriger wurde zu mehr als drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Doch das LG übersah ein Recht seiner anwesenden Mutter: Auch ihr stand das letzte Wort zu. Warum der BGH deswegen den Strafausspruch, nicht aber den Schuldspruch aufhob. 

Artikel lesen
Ein Feuerwehrmann steht vor einem brennenden Gebäude mit Löschschlauch. 04.09.2026
Brandstiftung

LG Dessau-Roßlau: Sechs Jahre Haft:

Blau­licht­re­porter wegen Brand­s­tif­tung ver­ur­teilt

Um Fotos und Videos von Feuerwehreinsätzen zu vermarkten, haben zwei freie Fotografen mehrfach Brände gelegt. Das LG Dessau-Roßlau verurteilte sie nun wegen Brandstiftung, der Haupttäter bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe. 

Artikel lesen
Ein Mann schießt auf einem Schießplatz auf sein Ziel. 03.09.2026
Straftaten

LG Schwerin zum sächsischen "Munitionsskandal":

Schieß­platz­be­sitzer muss fast 6.000 Euro Strafe zahlen

Ein Schießplatzbetreiber nahm 7.000 Schuss Dienstmunition als Bezahlung für Schießtrainings an. Dafür hat ihn das LG Schwerin jetzt wegen Anstiftung zur veruntreuenden Unterschlagung und Bestechung verurteilt.

Artikel lesen
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sitzt bei einer Pressekonferenz hinter einem Namensschild und gestikuliert während sie spricht. 01.09.2026
Jugendkriminalität

Berliner Senat nach CSD-Anschlag:

Ter­r­or­fälle sollen raus aus dem Jugend­ge­richt

Nach dem Anschlag auf dem Berliner CSD will der Senat das Strafrecht ändern: Bei Heranwachsenden soll Erwachsenenstrafrecht der Regelfall werden. Der Senat möchte dazu eine Bundesratsinitiative einbringen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes En­er­gie- und En­er­gie­wirt­schafts­recht...

Becker Büttner Held, Köln

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Morrison & Foerster LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/x/m) Ar­beits­recht

Morrison & Foerster LLP, Ber­lin

Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d) in Teil­zeit (23,4 h/​Wo­che)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Brüs­sel

ADVANT Beiten, Brüs­sel

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Kar­tell-, Ver­ga­be-, Bei­hil­fe­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
3 Monate GEAS – Das neue Asylrecht in der Praxis

11.09.2026

Alle Zahlen im Blick?! Controlling für Kanzleien

10.09.2026

Einf. in die Zwangsvollstreckung für AZUBIS, Anfänger, Junganwälte, Wiedereinsteiger, Quereinsteiger

10.09.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche in Arbeitseinkommen

10.09.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
18. Jahresarbeitstagung Erbrecht

10.09.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH