Druckversion
Dienstag, 13.01.2026, 08:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-XIZR54421-land-nrw-banken-schuldscheindarlehen-negativzinsen-unter-null-entgelt
Fenster schließen
Artikel drucken
51730

BGH zu Schuldscheindarlehen: NRW unter­liegt im Streit um Nega­tiv­zinsen

09.05.2023

Jürgen Ellenberger

Zins im Rechtssinn sei Entgelt für den Gebrauch von zeitweise überlassenem Geld - und könne daher nicht negativ werden, so Jürgen Ellenberger, Vorsitzender des elften Zivilsensats. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Sinkt ein variabler Zinssatz unter Null, muss der Darlehensgeber keine Negativzinsen zahlen. Es bleibt dabei, dass bei einem Darlehensvertrag der Kreditnehmer der Zahler des Zinses ist, stellte der BGH am Dienstag fest.

Anzeige

Nordrhein-Westfalen stehen im Streit mit einer Bank keine sogenannten Negativzinsen aus einem Schuldscheindarlehen zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden und eine entsprechende Revision zurückgewiesen (Urt. v. 09.05.2023 – XI ZR 544/21). 

Geklagt hatte das Land NRW, das der beklagten Bank im Jahr 2007 fünf gleichlautende Schuldscheine über je 20 Millionen Euro ausgestellt hatte. Die Parteien hatten einen Zinssatz von höchstens fünf Prozent vereinbart, der nach einer festgelegten Formel um einen schwankenden Referenzzinssatz berechnet werden sollte. Eine Untergrenze war in den Verträgen nicht festgehalten worden. Im letzten Jahr der Laufzeit ab März 2016 hatte sich daraus ein negativer Wert ergeben. Das Land NRW hatte insgesamt knapp 160.000 Euro von der Bank gefordert.  

Während das Landgericht Düsseldorf der Klage stattgegeben hatte, wies das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage ab. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision hatte das Land die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils begehrt. Die Revision hat der BGH nun zurückgewiesen.  

"Zins" im Rechtssinne kann nicht negativ werden 

Nach Ansicht des elften Zivilsenats bedürfe es bei einer unter Geltung des dispositiven Gesetzesrechts von § 488 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) getroffenen Zinsabrede, nach der eine Änderung des in Bezug genommenen Referenzzinssatzes zu einer automatischen Veränderung des Vertragszinses in dem durch einen Zinsaufschlag und eine Zinsobergrenze vorgegebenen Umfang führt, keiner ausdrücklichen Festlegung einer Zinsuntergrenze. Auch ohne eine solche Vereinbarung ergebe sich bei einem Absinken des Referenzzinssatzes unter null keine Verpflichtung des Darlehensgebers zur Zahlung von Negativzinsen an den Darlehensnehmer. 

Denn der Begriff "Zins" im Rechtssinne bedeute das für die Möglichkeit des Gebrauchs von zeitweilig überlassenem Kapital zu leistende Entgelt, das zeitabhängig, aber zugleich gewinn- und umsatzunabhängig berechnet werde. "Nach dieser Definition kann ein Zins – weil ein Entgelt – nicht negativ werden", führte der Vorsitzende Richter des elften Zivilsenats, Jürgen Ellenberger, aus. Im normativen Zusammenhang von § 488 Abs. 1 BGB bedeute dies, dass dem Zins eine Untergrenze bei null Prozent immanent sei, bei deren Erreichen die Pflicht des Darlehensnehmers zur Zinszahlung entfalle. Eine Umkehrung des Zahlungsstroms von dem Darlehensgeber an den Darlehensnehmer lasse sich damit nicht vereinbaren.  

Etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, dass die Zinsklausel der Parteien zwar eine Zinsobergrenze, aber keine ausdrückliche Zinsuntergrenze enthalte. Dieser Umstand beruhe unter anderem darauf, dass die Parteien bei Vertragsschluss davon ausgegangen seien, dass der variable Zins aufgrund der zu erwartenden Marktentwicklung nicht negativ werden könne. "Die Zinszeiten haben sich geändert", räumte Reiner Hall, Prozessbevollmächtigter der Hamburger Bank, ein. Heute verfasse man Verträge anders. Es könne dann alles vereinbart werden - auch der Umgang mit Negativzinsen. "Aber man muss es eben vereinbaren", betonte er.

BGH-Rechtsanwalt Klaus Joachim Hartung, Vertreter des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums, hatte dagegen argumentiert, die mathematische Formel zur Berechnung des Zinssatzes sei eindeutig und ermögliche gleichermaßen positive wie negative Ergebnisse. Das hätten die Verantwortlichen der Bank beim Abschluss der Verträge gewusst. Das überzeugte den BGH jedoch nicht. Die vorgenommene Auslegung der Zinsklausel entspreche aus der objektiven Sicht der Parteien dem Verständnis redlicher und verständiger Vertragspartner in ihrer Eigenschaft als professionelle Marktteilnehmer.  

Die Folgen von Negativzinsen werden die Justiz weiter beschäftigen. Laut einem BGH-Sprecher liegen noch fünf vergleichbare Verfahren zur Entscheidung vor. Im Fall von Negativzinsen bei Girokonten hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf erst Ende März entschieden, dass diese rechtmäßig seien. Auch hier ließ es wegen der Bedeutung der Sache Revision zum BGH zu.

pab/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Schuldscheindarlehen: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51730 (abgerufen am: 13.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Banken
    • BGH
    • Zinsen
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Glasfaserkabel vor dem Hintergrund einer Wohnsiedlung 09.01.2026
Telekommunikation

BGH zur Glasfaser:

Min­dest­ver­trags­lauf­zeit beginnt nicht erst mit Bereit­stel­lung des Anschlusses

Glasfaser ist beliebt, je nach Region dauert es aber noch Jahre, bis sie ausgebaut ist. Die Mindestlaufzeit von Telekommunikationsverträgen beginnt aber schon ab Abschluss zu laufen und nicht erst dann, wenn die Faser verlegt ist, so der BGH.

Artikel lesen
Eingang zum Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 02.01.2026
BGH

Untervermietung, Verbrenner-Aus, Impfschäden:

Was der Bun­des­ge­richtshof 2026 wann ent­scheiden will

Untervermietung als Geschäftsmodell, Klimaklagen gegen Verbrenner, Corona-Impfschäden und mehr: Für wegweisende Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof 2026 schon Termine angesetzt. Welche das sind und worum es geht, hier in der Übersicht.

Artikel lesen
Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, spricht im Badischen Staatstheater beim Festakt im Rahmen der Feierlichkeiten "75 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft". 01.01.2026
Gerichte

Sollte man kennen:

Neun wich­tige BGH-Ent­schei­dungen aus 2025

Vom "Hausdrama-Fall" über Beschaffenheitsvereinbarungen beim Gebrauchtwagenkauf bis zur erzwungenen Smartphone-Entsperrung: Der BGH hat auch 2025 wichtige Entscheidungen gefällt, von denen man gehört haben sollte.

Artikel lesen
Ein Faxgerät steht auf einem Tisch. 30.12.2025
beA

BGH zur Ersatzeinreichung bei beA-Störung:

Ver­weis auf Rou­ter­aus­fall genügt nicht

Ein Anwalt, der einen fristwahrenden Schriftsatz wegen Internetstörung nicht per beA einreicht, muss den technischen Defekt schlüssig und rechtzeitig glaubhaft machen. Der bloße Hinweis auf einen Router-Ausfall genügt nicht, so der BGH.   

Artikel lesen
Schild mit dem Schriftzug "Bundesgerichtshof" am Gerichtsgebäude. 18.12.2025
Schufa

Revision vorm BGH erfolgreich, Ausgang der Berufung noch offen:

Schufa muss erle­digte Zah­lungs­stör­ungen nicht sofort löschen

Die Schufa darf Einträge zu Zahlungsausfällen grundsätzlich auch dann noch speichern, wenn sich die betreffende Zahlungsstörung erledigt hat, weil die Forderung beglichen wurde. Das entschied der BGH. Der Rechtsstreit geht nun aber weiter.

Artikel lesen
Jürgen Schäfer, Vorsitzender des 3. Strafsenats, am 06.02.2025 11.12.2025
Terrorismus

Leitsatzentscheidung zum Anti-Terrorparagrafen 129a StGB:

BGH senkt Schwelle für Grün­dung einer ter­r­o­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung

Im Zusammenhang mit der Verurteilung der rechtsextremen "Gruppe S." hat der BGH jetzt § 129a StGB konkretisiert. Und dabei unter anderem geklärt, unter welchen Voraussetzungen man als Gründer einer Terrorgruppe bestraft werden kann.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- oder Wahl­sta­ti­on im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te im Be­reich Li­ti­ga­ti­on & Trial in Mün­chen (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Erfahrungen am EUI und in der European Law School

14.01.2026

Logo von Eagle lsp
EU AI Act Compliance - strukturierte und effiziente Umsetzung der Vorgaben

13.01.2026

Online-Seminar! Honorarverhandlungen mit Mandanten

13.01.2026

Logo von Juristische Fachseminare
Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht - live online

15.01.2026

Logo von Juristische Fachseminare
Fachanwaltslehrgang Strafrecht - live online

15.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH