Druckversion
Montag, 12.10.2026, 18:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-VIZR37521-keine-bedenkzeit-vor-einwilligung-informed-consent
Fenster schließen
Artikel drucken
51013

BGH zu ärztlichen Informationspflichten: Patient darf nach Auf­klärung ohne Bedenk­zeit einer Behand­lung zustimmen

08.02.2023

Ärztliches Aufklärungsgespräch (Symbolbild)

Ein Patient kann direkt nach dem Aufklärungsgespräch seine Einwilligung erteilen. Foto: adobe stock/M.Dörr & M.Frommherz

Zwischen der ärztlichen Aufklärung vor einer medizinischen Behandlung und der vom Patienten erteilten Einwilligung gibt es keine zwingend einzuhaltende Bedenkzeit, so der BGH. Der Patient entscheide sich für den konkreten Einwilligungszeitpunkt.

 

Anzeige

Der Bundesgerichtshof hat in einer am Mittwoch veröffentlichten Leitsatzentscheidung (BGH, Urt. v. 20.12.2022, VI ZR 375/21) die Vorgaben zu den zeitlichen Maßstäben konkretisiert, die von der ärztlichen Aufklärung bis zur Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der Einwilligung durch den Patienten gelten.

Demnach müsse keine zwingende Bedenkzeit eingehalten werden, so das Karlsruher Gericht. Ein Patient könne auch sofort nach der erfolgten Aufklärung durch den Arzt oder die Ärztin entscheiden, eine Behandlung vornehmen zu lassen. Dies stehe im Einklang mit der gesetzlichen Vorschrift in § 630e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Aufklärungspflichten für Behandelnde).

Die ärztliche Aufklärung und die danach erteilte Einwilligung des Patienten sind rechtliche Voraussetzung einer jeden medizinischen Behandlung (sogenannter informed consent). Die Grundsätze hierzu finden sich in § 630d und § 630e BGB. Gemäß § 630e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB muss die Aufklärung über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann.

OLG: Kläger hatte zu wenig Bedenkzeit

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall einer Ohren- und Nasenoperation hatte der klagende Patient ein Klinikum wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung auf Zahlung von Schadensersatz verklagt. Er war zuvor von einer Ärztin über die Risiken des beabsichtigten Eingriffs aufgeklärt worden und hatte direkt im Anschluss an das Aufklärungsgespräch das Formular zur Einwilligung in den ärztlichen Eingriff unterzeichnet.

Das Landgericht wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht (OLG) entschied in der Berufung zugunsten des klagenden Mannes unter anderem mit der Begründung, dem Patienten sei keine Bedenkzeit zwischen der Aufklärung über die Risiken des Eingriffs und der Entscheidung über die Einwilligung eingeräumt worden. Von einer wohlüberlegten Entscheidung im Sinne des § 630e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB könne somit nicht die Rede sein.

BGH: Behandlungszeitpunkt ist "Sache des Patienten"

Der BGH entschied indes, dass die Aufklärung und Einwilligung in diesem Fall insgesamt ordnungsgemäß erfolgten, also auch mit ausreichend Bedenkzeit. Das OLG überspanne nämlich den Wortlaut des § 630e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB und stelle überzogene Anforderungen an die Pflichten zur Einholung einer Einwilligung des Patienten. Der Patient müsse vor dem beabsichtigten Eingriff stattdessen nur so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahrnehmen kann.

Diese Entscheidung entspricht der bisherigen Rechtsprechung, der BGH äußert sich nun aber genauer. Sein Urteil konkretisiert nämlich, dass kein fester Zeitraum oder gar eine "Sperrfrist" zwischen Aufklärung durch den Arzt und Einwilligung durch den Patienten liegen muss. Der Zeitpunkt der Entscheidung sei schlicht "Sache des Patienten". Sehe er sich bereits nach dem Aufklärungsgespräch zu einer wohlüberlegten Entscheidung in der Lage, sei es sein gutes Recht, die Einwilligung sofort zu erteilen. Wünscht er dagegen noch eine Bedenkzeit, so könne er von der Erteilung einer - etwa im Anschluss an das Gespräch ärztlicherseits erbetenen - Einwilligung zunächst absehen, so der BGH.

Ausnahme für medizinisch dringende Maßnahmen

Eine Ausnahme vom Grundsatz sieht der BGH aber auch: Ist in anders gelagerten Fällen für den Arzt oder die Ärztin klar erkennbar, dass der Patient noch Zeit benötigt, muss dies berücksichtigt werden. Der Patient dürfe nämlich nicht zu einer Entscheidung gedrängt oder "überfahren" werden. Ausgenommen von diesen Grundsätzen seien weiterhin medizinisch dringende Maßnahmen, schloss das Karlsruher Gericht.

Der Fall gelangt nun wieder zurück zum OLG, das sich nun noch mit der Frage des Vorliegens eines Behandlungsfehlers beschäftigen muss. Damit hatte es sich bisher nicht befasst.

lp/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu ärztlichen Informationspflichten: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51013 (abgerufen am: 13.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Medizinrecht
    • BGH
    • Medizin
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Eine Kuh schaut aus einem Stallfenster 11.10.2026
Rechtsgeschichte

Staatlicher Zugriff auf Kuh und Schwein:

Was den Bauern Recht war, gefiel den Baronen gar nicht

Der Staat griff im 20. Jahrhundert wiederholt tief in die Eigentumsverhältnisse der Deutschen ein. Während es beim Grundeigentum skandalisiert wird, ertrugen die Landwirte den Zugriff aufs Vieh zähneknirschend oder hinterlistig.
 

Artikel lesen
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen eine Medizin-Influencerin. Sie habe die Berufsbezeichnung “Ärztin” unrechtmäßig geführt, so der Vorwurf (Symbolbild). 08.10.2026
Nachrichten

Ermittlungen gegen Medizin-Influencerin:

"Doc Alina" soll sich uner­laubt als Ärztin bezeichnet haben

Ihr Medizinstudium hat Alina Walbrun, besser bekannt als Medizin-Influencerin "Doc Alina", bereits erfolgreich abgeschlossen. Ärztin ist sie aber noch nicht. Eine ihrer Aussagen könnte daher strafrechtliche Konsequenzen haben.

Artikel lesen
Tobias Göbel, einer der ersten Ärzte, die ihren Abschluss über die Landarztquotenregelung gemacht haben 06.10.2026
Medizin

VG Gelsenkirchen bestätigt hohe Vertragsstrafe:

Wer doch nicht Lan­d­arzt werden will, muss 250.000 Euro zahlen

Über die Landarztquote haben inzwischen 1.000 Personen ohne Top-Abiturnoten ihren Studienplatz für Medizin bekommen. NRW darf dabei den Platz an eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro koppeln, hat nun das VG Gelsenkirchen entschieden.

Artikel lesen
Helene Fischer tritt bei einem Konzert auf 06.10.2026
Prominente

BGH betont Pressefreiheit:

Helene Fischer geht auch gegen Papa­razzo leer aus

Der Schlagerstar kann vor dem BGH nicht gewinnen: Nachdem Helene Fischer von diversen Medien, die Fotos von ihr mit Baby veröffentlicht hatten, keine Entschädigung bekam, geht sie nun auch im Streit mit dem Fotografen der Bilder leer aus.

Artikel lesen
Schriftzug „amazon prime“ auf einem Paket. 01.10.2026
Verbraucherschutz

BGH kippt Preisanpassungsklausel von Amazon:

Prime-Alt­kunden zahlen vor­erst wieder weniger

Amazon durfte seine Prime-Preise nicht auf Grundlage der bisherigen AGB-Klausel erhöhen, entscheidet der BGH. Für bestimmte Altkunden sinkt der Beitrag nun wieder. Um bereits gezahlte Mehrbeträge wird separat gestritten.

Artikel lesen
Rechtsanwälte stehen 2022 in einem Sitzungssaal des OLG Celle vor der Entscheidung im Porsche-VW-Musterverfahren. 30.09.2026
Aktien

Gericht sieht keine sittenwidrige Täuschung:

BGH beendet Por­sche-VW-Mus­ter­ver­fahren

Der BGH beendet den milliardenschweren Anlegerstreit um Porsches gescheiterte Übernahme von VW durch Porsche. Die Richter bestätigen im Kern das OLG Celle: Eine sittenwidrige Täuschung des Kapitalmarkts lag nicht vor.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Redeker Sellner Dahs
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im öf­f­ent­li­chen Recht...

Redeker Sellner Dahs, Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) als Coun­sel für Pro­dukt­haf­tung, Pro­dukt­si­cher­heit und...

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Ber­lin und 6 wei­te­re

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Personenschaden: Haushaltsführungsschaden

13.10.2026

Personenschaden: Haushaltsführungsschaden

13.10.2026

Forum Personenschaden – Aktuelle Bezüge zum Versicherungs-, Verkehrs- und Medizinrecht

16.10.2026

Streitiges Vorsorge- und Betreuungsrecht – Erbrecht beginnt vor dem Erbfall

20.10.2026

Personenschaden: Erwerbsschaden

20.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH