Druckversion
Samstag, 16.05.2026, 15:40 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-5str59517-versuchter-betrug-am-islamischen-staat-urteil-rechtskraeftig
Fenster schließen
Artikel drucken
28013

BGH bestätigt Verurteilung von Syrer: Ver­suchter Betrug zum Nach­teil des IS

11.04.2018

Terrorist mit Geld

© Marijus - stock.adobe.com

Ein syrischer Flüchtling, der den islamischen Staat um 180.000 Euro erleichtern wollte, muss wegen versuchten Betruges ins Gefängnis. Der BGH verwarf am Mittwoch die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des LG Saarbrücken.

Anzeige

Ein ursprünglich terrorverdächtiger Syrer aus Saarbrücken muss wegen versuchten Betruges zwei Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Saarbrücken, teilte der BGH mit (Urt. v. 11.04.2018, Az. 5 StR 595/17). Damit sei der Richterspruch - zwei Jahre Haft ohne Bewährung – vom vergangenen August rechtskräftig.

Der damals 39 Jahre alte Syrer hatte versucht, die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu betrügen. Per Internetchat suchte er Kontakt zum IS, um an 180.000 Euro zur Finanzierung angeblicher Anschläge unter anderem in Deutschland zu kommen: Er wolle Autos kaufen, die mit Sprengstoff gefüllt in Menschenmengen gefahren werden sollten, sagte er dem Kontaktmann.

Der Syrer wollte den vorgeblichen Plan aber gar nicht ausführen, sondern das Geld für eigene Zwecke verwenden. Zur Geldübergabe kam es nicht. Bei der Verhaftung des Mannes Ende 2016 war auch kein Sprengstoff gefunden worden. Der vermeintliche IS-Kontaktmann entpuppte sich derweil als syrischer Oppositioneller, der an die Zugangsdaten für einen Chat-Account eines kurz zuvor getöteten IS-Funktionärs gelangt war. Damit wollte er möglichst viele IS-Anhänger ausfindig machen und den Behörden melden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Vorbereitung von Terroranschlägen* gefordert. Die Verteidigung hatte damals auf Freispruch plädiert. Das LG verurteilte ihn schließlich wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Mit der Revision wendete sich der Syrer gegen den Schuld- und Strafausspruch, die Staatsanwaltschaft beanstande unter anderem, dass der Angeklagte nicht wegen des mit der Anklage erhobenen Vorwurfs der Vorbereitung von Terroranschlägen zur Verantwortung gezogen wurde.

Der Anwalt des Syrers, Marius Müller, sagte, er sei mit der BGH-Entscheidung "zufrieden". Sein Mandant habe bald zwei Drittel der Strafe abgesessen: Er werde einen Antrag stellen, damit der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde, sagte Müller der Deutschen Presse-Agentur.

dpa/acr/LTO-Redaktion

*Nachtrag wegen fehlenden Delikts am Tag der Veröffentlichung, 19:35 Uhr (pl)

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH bestätigt Verurteilung von Syrer: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28013 (abgerufen am: 16.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Betrug
    • Straftaten
    • Terrorismus
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
    • Landgericht Saarbrücken
YouTuber Marvin Wildhage muss für sein Fake-EM-Maskottchen eine Geldstrafe zahlen, gezeigt auf dem UEFA-Ereignis. 15.05.2026
Journalismus

AG München verurteilt YouTuber Marvin Wildhage:

Fake-EM–Mas­kott­chen muss Geld­strafe zahlen

Investigativjournalismus ist "kein Freibrief" für Straftaten, sagt  das AG München und verurteilt Marvin Wildhage zu einer Geldstrafe. Der YouTube hatte sich als Fake-Maskottchen während der EM spektakluär in ein Stadion eingeschlichen. 

Artikel lesen
K.O.Tropfen heimlich ins Glas geträufelt 13.05.2026
Straftaten

Kabinett beschließt Strafverschärfung:

Ver­ab­rei­chen von K.O.-Tropfen wird härter bestraft

Wer K.O.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde.

Artikel lesen
Die Knesset tagt, diskutiert Maßnahmen gegen Hamas-Angreifer, inklusive eines Sondertribunals und möglicher Todesstrafen. 12.05.2026
Terrorismus

Droht Todesstrafe nach Angriffen vom 7. Oktober 2023?:

Israel besch­ließt Son­der­tri­bunal für mut­maß­liche Hamas-Ang­reifer

Das israelische Parlament hat ein Militärtribunal zur Aburteilung der Angreifer vom 7. Oktober 2023 beschlossen. Mehr als 400 Verdächtige sollen angeklagt werden — auch die Todesstrafe steht im Raum.

Artikel lesen
Eine Tasche zeigt Taylor Swift und bewirbt ihr "Eras Tour"-Konzert, während ein geplantes Attentat auf dieses Thema aufwirft. 12.05.2026
Terrorismus

Geplanter Anschlag auf Taylor-Swift-Konzert in Wien:

Ange­klagter im Taylor-Swift-Ter­r­or­pro­zess wollte "Held" werden

Eine fast fertiggestellte Bombe, Messer und ein Lkw: In Österreich steht ein 21-Jähriger wegen Anschlagsplänen rund um Taylor-Swift-Konzerte vor Gericht. Nun sprach er über seine Motive. Er wollte nach eigenen Angaben vor dem IS als “Held” gelten.

Artikel lesen
Der Angeklagte sitzt hinter Glas im Gerichtssaal, während psychiatrische Gutachten zur Radikalisierung besprochen werden. 12.05.2026
Terrorismus

Staatsschutzverfahren vor dem OLG Düsseldorf:

Psy­ch­iater hält Ange­klagten für isla­mis­tisch radi­ka­li­siert

Im Prozess um den Messerangriff von Bielefeld beschreibt ein Gutachter den Angeklagten als weiterhin gefährlich. Seine islamistische Ideologie habe die Tat geprägt – nun geht es auch um Sicherungsverwahrung.

Artikel lesen
Thomas Galli 12.05.2026
Strafvollzug

Ex-JVA-Leiter will Haft reformieren:

"Es sollte keine feste Frei­heits­strafe mehr aus­ge­spro­chen werden"

Thomas Galli leitete jahrelang Gefängnisse – heute will er sie größtenteils abschaffen. Als Anwalt vertritt er jetzt Strafgefangene. Er erläutert seine Kritik am Justizsystem und schlägt Alternativen zum geschlossenen Vollzug vor. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Zwangsvollstreckung in elektronischer Form

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH