Druckversion
Sonntag, 14.12.2025, 18:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-5str25620-schwangerschaftsabbruch-abtreibung-spaetabtreibung-abgrenzung-totschlag-toertung-aerzte-geburt-zwillinge-toedliche-spritze
Fenster schließen
Artikel drucken
43888

BGH zum Berliner Zwillingsfall: Es war Tot­schlag, kein Schwan­ger­schafts­ab­bruch

04.01.2021

Eine Entbindung mittels Kaiserschnitts (Symbolbild)

(c) Martin Valigursky/stock.adobe.com

Bei der Geburt von Zwillingen litt eines der Babys an schweren Hirnschäden, war aber lebensfähig. In Absprache mit der Mutter töteten die Ärzte dieses. Von straffreiem Schwangerschaftsabbruch kann dabei keine Rede sein, so auch der BGH.

Anzeige

Die Tötung eines lebensfähigen Babys bei bzw. nach der Geburt stellt ein strafbares Tötungsdelikt dar und keinen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Beschluss (v. 11.11.2020, Az. 5 StR 256/20).

2010 war eine Frau mit Zwillingen schwanger gewesen. Im Laufe der Schwangerschaft kam es zu Komplikationen und ein Zwilling erlitt schwere Hirnschäden, der andere aber entwickelte sich weitgehend normal. Nachdem sich die Mutter hatte beraten lassen, wurde die Indikation für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch gestellt. Da es sich aber um Zwillinge handelte und nur hinsichtlich eines Zwillings der Abbruch durchgeführt werden sollte, bestanden erhebliche Risiken für den anderen Zwilling.

Eine medizinische Lösung, die vom gängigen Verfahren abweicht

Zur Zeit der sich anbahnenden Geburt wurde diese Art von Eingriff deshalb nur von sehr wenigen spezialisierten Kliniken durchgeführt. Die Mutter wollte den Eingriff gleichwohl durchführen lassen, fühlte sich aber in der von ihr aufgesuchten Spezialklinik nicht gut betreut. Sie wandte sich deshalb an die Oberärztin einer anderen Klinik für Geburtsmedizin.

Das damals gebräuchliche Verfahren für einen selektiven Abbruch wurde in dieser Klinik jedoch nicht angeboten. Stattdessen entwickelte die Mutter zusammen mit der Oberärztin und dem Leiter der Klinik den Plan, das gesunde Kind mittels Kaiserschnitts zu entbinden und sodann den Zwilling mit dem geschädigten Hirn zu töten.

Als dann bei der werdenden Mutter die Wehen einsetzten, folgten die Ärzte ihrem Plan und verabreichtem dem geschädigten, aber lebensfähigen Zwilling eine Kaliumchloridlösung, nachdem sie den gesunden Zwilling aus dem Mutterleib geholt hatten. Jahre nach der Entbindung wurde die Staatsanwaltschaft dann durch eine anonyme Anzeige auf das Geschehen aufmerksam.

Zu spät, um als Schwangerschaftsabbruch zu gelten

Das zunächst mit dem Fall befasste Landgericht (LG) Berlin (Urt. v. 19.11.2019, Az. (532 Ks) 234 Js 87/14 (7/16)) hatte die Ärztin und den Arzt wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilt. Dies bestätigte der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH nun. Die Regeln über einen Schwangerschaftsabbruch würden nur bis zum Beginn der Geburt beginnen. Bei einer Entbindung mittels Kaiserschnitts beginne die Geburt mit der Eröffnung der Gebärmutter, wenn das Kind damit vom Mutterleib getrennt werden soll. Dies gilt nach Auffassung des BGH unabhängig davon, ob ein oder mehrere Kinder geboren werden. Die Tötung des zweiten Zwillings nach Entbindung des ersten Zwillings sei somit nach Beginn der Geburt erfolgt, ein straffreier Schwangerschaftsabbruch scheide damit aus.

Auf einen solchen hatten sich der Arzt und die Ärztin nämlich zu ihrer Verteidigung berufen. Der Vorsitzende Richter stellte jedoch sehr deutlich klar: "Auch Feld-, Wald- und Wiesenärzte wissen, dass es verboten ist, ein Kind im offenen Mutterleib totzuspritzen." Es habe sich vorliegend um das nicht hinnehmbare "Aussortieren eines kranken Kindes" gehandelt.

Lediglich die vom LG verhängten Strafen hob der BGH hinsichtlich ihrer Höhe auf. So hatte das LG der angeklagten Ärztin und dem angeklagten Arzt straferschwerend zur Last gelegt, dass sie die Tat geplant und nicht in einer Notsituation begangen hätten. Dieser Gesichtspunkt sei aber, so der BGH, bei einer medizinischen Operation kein zulässiger Erschwerungsgrund. Während der Schuldspruch wegen Totschlags also rechtskräftig ist, muss über die Höhe der Strafen noch einmal neu verhandelt werden.

ast/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zum Berliner Zwillingsfall: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43888 (abgerufen am: 14.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Abtreibung
    • Ärzte
    • Kinder
    • Schwangerschaft
    • Schwangerschaftsabbruch
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
KI-Bild Kind im Gerichtssaal 13.12.2025
Kinder

Interview zu kindgerechter Justiz:

"Für Kinder nehmen Ver­fahren oft kein Ende"

Kinder kommen in unterschiedlichen Lebenslagen mit der Justiz in Berührung. Das Deutsche Kinderhilfswerk will ihre Rechte stärker berücksichtigt sehen. Videovernehmungen sollten Standard werden, schlägt Viktoria Rappold vor. 

Artikel lesen
Eine Menschenmenge im Flur, Journalisten und Vertreter diskutieren über den Block-Prozess „BKH - Bring Kids Home“. 10.12.2025
Prominente

Aussage von Ex-Mossad-Agent, juristische Gefechte und neue Vorwürfe im Block-Prozess:

"BKH - Bring Kids Home"

Zuschauergedrängel, doppelte Sicherheitskontrollen, gespannte Blicke. Im Mittelpunkt: Die Vernehmung von David Barkay, Geschäftsführer der Firma, die die Block-Kinder entführt haben soll. Am Ende des Tages gibt es eine böse Überraschung.

Artikel lesen
Rückansicht der angeklagten Chirurgen vor Beginn des ersten Prozesstages am 14. Oktober 2025 am Bezirksgericht Graz-Ost 10.12.2025
Körperverletzung

Richterin spricht von "Wahnsinn":

Zwölf­jäh­rige assis­tiert bei Hirn-OP, Frei­spruch für Chir­urgen

Die Tochter einer Ärztin steht mit am OP-Tisch und hält ihre Hand ins Geschehen – eine Körperverletzung? Das Bezirksgericht Graz-Ost verneint das, weil eine wichtige Tatfrage nicht geklärt war. Trotzdem deutliche Worte von der Richterbank.

Artikel lesen
Christina Block 09.12.2025
Prominente

Neue Vorwürfe gegen Christina Block:

Mit Agenten gegen die Fami­li­en­rich­terin?

Immer weitere Wendungen und neue Vorwürfe im Block-Prozess: Nun berichtet Bild von brisanten Chat-Protokollen, wonach Agenten gegen eine Richterin eingesetzt wurden. Auch das Strafverfahren geht weiter.

Artikel lesen
Trauer um Matthew Perry 04.12.2025
Prominente

Zweieinhalb Jahre Haft:

Arzt nach Matthew Perrys Tod ver­ur­teilt

Als Matthew Perry 2023 starb, wurde in seinem Blut ein Narkosemittel entdeckt. Ein Arzt bekannte sich schuldig, den "Friends"-Star mit Ketamin versorgt zu haben. Jetzt muss er dafür ins Gefängnis.

Artikel lesen
Astrid Have 20.11.2025
Prominente

Hensels Ehefrau im Block-Prozess:

"Hier lügt jemand"

Christina Block soll den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer Kinder aus der Obhut des Ex-Manns zu entführen. Dessen neue Ehefrau wendet sich als Zeugin direkt an die Angeklagte – und spricht am 23. Verhandlungstag von "Todesangst" der Tochter.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Straf­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH