Hatte er doch Brandstiftungsvorsatz?: BGH hebt mildes Urteil gegen "Raketen-Influ­encer" auf

26.08.2026

Der BGH hebt das Urteil gegen einen Influencer auf, der eine Silvesterrakete durch ein Fenster in eine Berliner Wohnung schoss. Das LG habe den Versuch einer Brandstiftung fehlerhaft verneint. Kommt es in Berlin zu einem neuen Prozess?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen palästinensischen Influencer aufgehoben, der in der Silvesternacht 2024 eine Silvesterrakete auf eine Berliner Wohnung abgeschossen hatte (Urt. v. 26.08.2026, Az. 5 StR 153/26). Das Landgericht Berlin I hatte ihn im April 2025 dafür wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen und eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten verhängt. Über den Fall muss das Berliner Gericht nun erneut verhandeln und entscheiden. Dazu wird es aber wohl auf absehbare Zeit nicht kommen.

Der damals 23 Jahre alte Atallah Y. hatte den Feststellungen zufolge am Silvesterabend aus seiner Hand eine Silvesterrakete starten lassen, die durch ein geschlossenes Fenster in das Schlafzimmer einer Neuköllner Wohnung flog und dort detonierte. Er veröffentlichte im Anschluss ein Video von der Tat auf Instagram, das bis zur Löschung mehr als sechs Millionen Mal angesehen wurde. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, auch beim Prozess war der Medienandrang groß.

Das Urteil des BGH erging auf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin. Diese hatte sich mit der Sachrüge dagegen gewendet, dass Y. nur wegen Sachbeschädigung verurteilt worden war und nicht auch wegen versuchter, ggf. schwerer, Brandstiftung und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte Y. das Feuerwerk gezielt gezündet und dabei in Kauf genommen, dass dieses einschlägt und explodiert und Menschen zu Schaden kommen. Dass es nicht zu einem Feuer in der Wohnung gekommen ist, sei ein Zufall gewesen, so die Anklage.

Wohl keine Neuauflage in Berlin

Die große Strafkammer am LG Berlin sah das anders und verneinte einen entsprechenden Vorsatz. Die Kammer folgte in wesentlichen Punkten dem Antrag der Verteidigung. Der Angeklagte habe davon ausgehen dürfen, dass die Fenster in dem Wohnhaus halten, erklärte der Vorsitzende Richter. Das Gericht stützte sich dabei auf Aussagen einer Brandsachverständigen. Ein Vorsatz lasse sich damit nicht beweisen.

Der 5. BGH-Strafsenat hält diese rechtliche Würdigung für fehlerhaft. "Die Urteilsgründe weisen zum Tatvorsatz Rechtsfehler auf, insbesondere enthalten sie unaufgelöste Widersprüche und legen überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung zugrunde", teilte das höchste deutsche Strafgericht am Mittwoch mit. Es verwies die Sache deshalb zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das LG Berlin zurück.

Dass dort ein weiterer Prozess stattfinden wird, ist aber mehr als fraglich, denn der Influencer befindet sich aktuell nicht in Deutschland. Nachdem das LG Berlin mit dem erstinstanzlichen Urteil den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben hatte, flog er Mitte April vom Hauptstadtflughafen in die jordanische Hauptstadt Amman

Gegen einen Abwesenden findet keine Hauptverhandlung statt. Als abwesend gilt ein Angeklagter nach § 276 Strafprozessordnung, "wenn sein Aufenthalt unbekannt ist oder wenn er sich im Ausland aufhält und seine Gestellung vor das zuständige Gericht nicht ausführbar oder nicht angemessen erscheint". Das Verfahren dürfte deshalb jedenfalls vorläufig eingestellt werden.

mk/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hatte er doch Brandstiftungsvorsatz?: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60733 (abgerufen am: 13.09.2026 )

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