Aus Habgier hat ein Apotheker aus Bottrop laut Gerichtsurteil jahrelang Krebsmedikamente für Schwerkranke gepanscht. Gegen seine Verurteilung zu zwölf Jahren Haft legte er Revision beim BGH ein - weitestgehend erfolglos.
Im Skandal um gepanschte Medikamente hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus dem Ruhrgebiet bestätigt. Karlsruhe lehnte die Revision des Mannes als unbegründet ab, wie am Dienstag mitgeteilt wurde (Beschl. v. 10.06.2020, Az. 4 StR 503/19). Das Urteil des Essener Landgerichts (LG) vom Juli 2018 gegen den damals 48-jährigen Apotheker aus Bottrop ist damit rechtskräftig.
Peter S. hatte zwischen 2012 und 2016 tausende unterdosierter Krebsmedikamente hergestellt und in den Verkehr gebracht. Das LG verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Betrugs zu Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren. Dem LG zufolge streckte er die lebenswichtige Medizin seiner Patienten aus Habgier.
Zudem bleibt es bei dem verhängten lebenslangen Berufsverbot gegen den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchungshaft sitzt. Den Schaden für die Krankenkassen hatte das Essener Landgericht auf 17 Millionen Euro beziffert, dieser "Wertersatzbetrag" sollte eingezogen werden.
Nur in diesem Punkt sprach der BGH nun von einem "geringfügigen Teilerfolg": Die Revision werde mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass statt der 17 Millionen Euro die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.
Schmerzensgeldverfahren wegen Insolvenz unterbrochen
In einem der größten Medizinskandale der vergangenen Jahre ging es um lebenswichtige Arzneimittel. In mindestens 14.500 Fällen seien die Zubereitungen unterdosiert gewesen. Der Apotheker habe mit den rechtswidrig erworbenen Millionen seinen luxuriösen Lebensstil finanziert. Peter S. hatte sich im Prozessverlauf nicht zu den Vorwürfen geäußert. Zahlreiche Patienten und Angehörige waren als Nebenkläger aufgetreten. Der Skandal war von zwei Mitarbeitern aufgedeckt worden.
Zudem gibt es gegen Peter S. Schmerzensgeldforderungen. Ein für Juni 2019 angesetzter erster Prozesstermin - eine ehemalige Krebspatientin verlangte 15.000 Euro Schmerzensgeld - war allerdings aufgehoben worden. Grund: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den wegen Betrugs und vorsätzlichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilten Mann. Alle Schmerzensgeldverfahren seien unterbrochen, hatte das LG mitgeteilt. Die Betroffenen müssten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Nach dem strafrechtlichen Abschluss des Falls mahnte der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, eine bessere Aufsicht an: Die rund 200 Spezialapotheken in Deutschland, die Krebsmittel selbst individuell für Patienten herstellen, würden derzeit allein von teils ehrenamtlich tätigen Amtsapothekern kontrolliert. Hier müssten die Bundesländer dringend nachsteuern, um einen besseren Patientenschutz zu gewährleisten.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Krebs-Medizin gepanscht: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42125 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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