Druckversion
Samstag, 14.03.2026, 10:02 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-4-StR-399-17-berliner-raser-autorennen-mord-vorsatz-dolus-subsequens-fahrlaessige-toetung
Fenster schließen
Artikel drucken
27275

BGH zu Ku'Damm-Rasern: Ber­liner Raser sind keine Mörder

von Pia Lorenz

01.03.2018

Ein Verkehrsunfall in der Stadt

© Kadmy - stock.adobe.com

Das Mordurteil gegen die beiden Männer, deren Autorennen durch die Berliner City einen Mann das Leben kostete, ist vom BGH aufgehoben worden. Eine andere Kammer des LG muss nun neu entscheiden. 

Anzeige

Die beiden jungen Männer, die bei einem Autorennen durch die Berliner Innenstadt einen tödlichen Unfall verursacht haben, sind keine Mörder. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag (Urt. v. 01.03.2018, Az. 4 StR 399/17) ein Urteil des Landgerichts (LG) Berlin aufgehoben, welches die Angeklagten wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt hatte. Einer von ihnen hatte beim Einfahren in eine Kreuzung den Jeep eines Rentners gerammt, der den Unfall nicht überlebte.

Sie hätten nicht mit dem - zumindest nötigen - bedingten Tötungsvorsatz gehandelt, begründete der BGH seine Entscheidung. Schon in der mündlichen Verhandlung hatte sich abgezeichnet, dass der Senat von einem bloß nachträglichen Vorsatz ausging. Ausgehend von den Tatsachenfeststellungen des LG habe ein Tötungsvorsatz erst dann sicher vorgelegen, als die beiden Männer auf die letzte Kreuzung fuhren; gleichzeitig hätten die Richter aber darauf abgestellt, dass die Männer in diesem Moment einen Unfall gar nicht mehr hätten verhindern können. Ein nachträglicher Vorsatz (sog. dolus subsequens) aber mache die eigentliche Tathandlung, wenn diese noch ohne Vorsatz erfolgte, nicht zu einer strafbaren Handlung, so der 4. Strafsenat.

Warum das LG wegen Mordes verurteilte

In der Nacht zum 1. Februar 2016 hatten die beiden Beschuldigten, die der Berliner Autoraserszene angehören, sich ein spontanes Rennen geliefert. Mitten durch die Berliner Innenstadt, mit einem hoch motorisierten, schweren und sportlich bereiften Mercedes und einem Audi S6 sollen sie mit bis zu 170 Stundenkilometern mehrere rote Ampeln überfahren haben. Auf einer Kreuzung kurz vor dem Kaufhaus KaDeWe rammte einer der Angeklagten mit ca. 160 Stundenkilometern einen Jeep, der 72 Meter weit geschleudert wurde. Der 69 Jahre alte Fahrer des Jeeps starb noch in seinem Auto.

Für die 35. Große Strafkammer des LG Berlin war das ein mittäterschaftlich begangener Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs (Urt. v. 27.02.2017, Az. 535 Ks 8/16). Das LG Berlin hatte sich viel Mühe gegeben mit der Begründung, warum es von einem Tötungsvorsatz ausging. Der führte - in Verbindung mit dem unschwer als gemeingefährliches Mittel einzuordnenden Auto - zur Annahme eines Mordes und damit zwingend zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Berliner Richter hatten vom Wissen der Täter um die enormen Gefahren, die sie mit ihrem objektiv hochgefährlichen Verhalten schufen, auf ihr Wollen geschlossen und waren von bedingtem Vorsatz ausgegangen: Als sie die enormen Geschwindigkeiten erreicht  hatten, hätten sie nichts mehr verhindern können und es sei ihnen "einfach egal" gewesen, so das Instanzgericht in der Hauptstadt.

Diese Bewertung teilte der BGH am Donnerstag nicht. Ein nachträglicher Vorsatz ist strafrechtlich  irrelevant, an die tatsächlichen Feststellungen des Instanzgerichts ist der BGH als bloße Revisionsinstanz gebunden, hatte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible den zahlreichen Zuschauern und Pressevertretern bereits Anfang Februar bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe erklärt. 

Noch zweite weitere Raser-Urteile am Donnerstag

Gegen 15.20 Uhr wird der Senat eine weitere Entscheidung zur Revision im Fall eines Bremer Motorradfahrers verkünden, der in der Bikerszene als "Alpi" bekannt ist. Er hat einen Fußgänger getötet. Gegen 15.30 Uhr wird dann ein weiteres Urteil zu einem Fall aus Frankfurt gesprochen, bei dem ein Raser, der über Rot fuhr, einen Autofahrer im Gegenverkehr tötete.

In beiden Fällen will die Staatsanwaltschaft statt der Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung eine wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts erreichen. Die Männer waren jeweils mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, anders als im Fall der beiden Berliner ging es jedoch nicht um ein Rennen.

Planung, Durchführung und Teilnahme an verbotenen Straßenrennen stehen mittlerweile unter Strafe. Für die beiden Männer aus Berlin galt die Vorschrift des § 315d Strafgesetzbuch (StGB) aber noch nicht, die der Bundestag im Sommer 2017 verabschiedet hat. Wer bei einem illegalen Rennen andere Menschen gefährdet, wird nun mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft; wer einen anderen Menschen tötet oder schwer verletzt oder viele Menschen verletzt, muss mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe rechnen.

Mehr in Kürze bei LTO.de

Mit Materialien von dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Pia Lorenz, BGH zu Ku'Damm-Rasern: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27275 (abgerufen am: 14.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Auto
    • Fahrlässigkeit
    • Mord
    • Revision (Strafrecht)
    • Straftaten
    • Straßenverkehr
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) besuchen das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin, 09.02.2026 12.03.2026
Strafverfahren

Rechtsgrundlage für Online-Bildabgleich und Datenanalyse:

Anwal­t­­schaft kri­ti­siert Hubigs Geschenk für die Straf­ver­­­folger

Strafverfolgungsbehörden sollen die Möglichkeit bekommen, Lichtbilder aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Fotos abzugleichen. Das sieht ein Entwurf des BMJV vor. Anwaltsverbände sind entsetzt.

Artikel lesen
Benjamin Limbach und Tim Engel 11.03.2026
Cum-Ex

Update aus NRW:

Ermittler kämpfen gegen Ver­jäh­rung bei Cum-Ex-Ver­fahren

Milliardenschaden, internationale Verflechtungen und ein Wettlauf gegen die Verjährung: Die Ermittlungen im größten Steuerskandal der Republik sind schwierig. NRW-Justizminister Benjamin Limbach sprach nun zum aktuellen Stand der Dinge.

Artikel lesen
Ein ziemlich vollgeparkter Parkplatz 10.03.2026
Auto

Amtsgericht München:

Rück­sichts­lose Falsch­par­kerin trägt Mit­schuld an Unfall

Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.

Artikel lesen
Die Bundesratsmitglieder verfolgen die Sitzung im Plenarsaal im Bundesrat. 09.03.2026
Bundesrat

Bundesrat will in vielen Bereichen nachbessern:

"Das BAföG ist eine Inves­ti­tion in die Zukunfts­fähig­keit Deut­sch­lands"

Kritische Infrastruktur, Drohnenabwehr, BAföG – die 44-Punkte-Tagesordnung des Bundesrats war lang. Neben vom Bundestag beschlossenen Gesetzen standen vor allem eigene Gesetzentwürfe und Initiativen der Länder im Mittelpunkt.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Holocaust-Mahnmal in Berlin, beleuchtet und abgesperrt nach der Messerattacke. 05.03.2026
Strafprozess

Nach Messerattacke am Berliner Holocaust-Mahnmal:

Ang­reifer zu 13 Jahren Haft ver­ur­teilt

Gut ein Jahr nach der Messerattacke am Holocaust-Mahnmal verurteilte das Kammergericht nun einen jungen Mann wegen versuchten Mordes. Ein "angeleiteter Anschlag", der dem IS zuzurechnen sei, so die Richterin bei der Verkündung. 

Artikel lesen
Dr. Felor Badenberg 03.03.2026
Organisierte Kriminalität

Berlin mit Bundesratsinitiative zur Vermögensabschöpfung:

Kri­mi­nelle sollen Her­kunft von Ver­mögen belegen

Autos, Schmuck oder fragwürdiger Immobilienbesitz: Wollen Ermittler an Vermögen ran, das wahrscheinlich aus kriminellen Geschäften stammt, müssen sie das akribisch beweisen. Berlins Justizsenatorin will das ändern. Das BMJV zeigt sich offen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (M/W/D) In­ter­nal In­ves­ti­ga­ti­ons

Gleiss Lutz , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von WWP Rechtsanwälte
Rechts­an­wäl­te (m/w/d)

WWP Rechtsanwälte , Kiel

Logo von Langrock Voß & Soyka
Rechts­an­walt im Wirt­schafts­straf­recht (m/w/d)

Langrock Voß & Soyka , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oppenhoff
Som­mer­u­ni 2026

Oppenhoff , Köln

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Unterhaltsberechnung mit dem Programm WinFam/IFam (Gutdeutsch) Themenschwerpunkt: Selbstständigkeit

14.03.2026, Köln

Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH