Das relativ milde Urteil des LG zu den verbotenen Waffenexporte der Rüstungsfirma wurde vom BGH bestätigt. Es bleibt damit bei Bewährungsstrafen für die angeklagten Mitarbeiter und der Einziehung eines Millionenbetrages.
Nach mehreren unzulässigen Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen bleibt es bei Haftstrafen auf Bewährung für zwei ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch. Die Rüstungsfirma selbst soll mehr als drei Millionen Euro an die Staatskasse zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag urteilte (Urt. v. 30.3.2021 - 3 StR 474/19).
Das Landgericht (LG) Stuttgart hatte 2019 einen Ex-Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine schärfere Verurteilung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz angestrebt - vergeblich.
Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe bestätigten das Stuttgarter Urteil weitgehend. Die Revision hat laut Pressemitteilung des BGH keine Rechtsfehler ergeben. Das LG habe insbesondere die Angeklagten zutreffend nach dem Außenwirtschaftsgesetz, nicht aber nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt. Ebenso habe das LG die Voraussetzungen der Einziehung rechtsfehlerfrei bejaht sowie die Höhe des Einziehungsbetrages zutreffend bestimmt.
Hauptverantwortliche waren nicht vor Gericht
Nur über einen kleineren Teil der Summe, die von Heckler & Koch eingezogen werden soll, will der BGH später separat entscheiden. Dies sei darauf zurückzuführen, dass eine dafür relevante Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) betreffend der Einziehung bei verjährten Straftaten erst nach der Hauptverhandlung bekannt geworden sei.
Die Freisprüche von drei anderen Angeklagten, darunter zwei ehemalige Geschäftsführer, waren bereits rechtskräftig geworden. Die beiden mutmaßlichen Hauptverantwortlichen der illegalen Ausfuhren hatten in Stuttgart nicht vor Gericht gestanden. Einer ist laut Pressemitteilung des LG Stuttgart verstorben, der andere befindet sich in Mexiko und ist 2019 nicht zum Prozess erschienen.
Heckler & Koch hatte von 2006 bis 2009 mehr als 4.200 Sturmgewehre vom Typ G36 samt Zubehör für rund 3,7 Millionen Euro an Mexiko verkauft. Dort gelangten die Waffen an Polizeien in Unruheprovinzen. Die Ausfuhrgenehmigungen der deutschen Behörden waren durch wahrheitswidrige Angabe zu den Zielregionen erschlichen.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
BGH zu unzulässigen Waffenlieferungen: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44623 (abgerufen am: 12.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag