Im Herbst 2015 wäre Kölns derzeitige Oberbürgermeisterin Henriette Reker fast von einem Attentäter getötet worden. Das OLG verurteilte Frank S. zu 14 Jahren Haft. Seine Revision hat der BGH nun verworfen.
Der für den Anschlag auf Henriette Reker verurteilte Frank S. muss 14 Jahre in Haft. Die Revision des Attentäters blieb vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolglos, wie das Gericht am Montag mitteilte (Beschl. v. 21.12.2016, Az. 3 StR 454/16).
Er hatte Reker am 17. Oktober 2015, einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin von Köln, ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt. Im Anschluss daran fügte er vier weiteren umstehenden Personen mit dem Bowie- und einem Butterflymesser zum Teil schwere Verletzungen zu. Reker schwebte in akuter Lebensgefahr und lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Die Klinge hatte ihre Luftröhre fast vollständig durchtrennt und einen Brustwirbel getroffen.
Im Juli 2016 verurteilte der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf den 45-Jährigen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren (Urt. v. 01.07.2016, Az. III-6 StS 1/16). Nach den Feststellungen des OLG hatte Frank S. versucht, die damalige Kandidatin heimtückisch zu töten, um ihre Wahl zur Oberbürgermeisterin der Stadt Köln zu verhindern und ein Zeichen gegen die nach seiner Auffassung verfehlte Politik in Deutschland, insbesondere in Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, zu setzen.
Seine Revision wurde vom BGH nun verworfen, das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig.
nas/LTO-Redaktion
BGH zu Reker-Attentat: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21699 (abgerufen am: 24.03.2025 )
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