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BGH zu Revisionen im NSU-Verfahren: Zschäpes Ver­ur­tei­lung als Mit­tä­terin ist rechts­kräftig

19.08.2021

11.07.2018, Bayern, München: Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt im Gerichtssaal im OLG München.

picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle NSU verurteilt worden. Der BGH verwarf ihre Revision und strich nur eine Einzelstrafe. Auch die Urteile gegen Ralf W. und Holger G. sind rechtskräftig.

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Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. 2011 nahmen sie sich das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.

Das Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle NSU war am 11. Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, als Mittäterin zu lebenslanger Haft - auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest.

Ralf W. wurde als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, Holger G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft. Das schriftliche Urteil liegt seit Ende April 2020 vor, es ist 3025 Seiten lang.

Im Fokus der Revision Zschäpes hatte vor allem die Frage gestanden, ob sie überhaupt als Mittäterin an den NSU-Morden verurteilt werden durfte. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte hierzu nun mit: "Die Angeklagte beging die Mordanschläge und Raubüberfälle gemeinschaftlich mit Böhnhardt und Mundlos. Die Angeklagte hatte in hierfür ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse." Schließlich, so das Gericht, habe sie maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss und den weiteren Willen ihrer beiden Komplizen zur Tatbegehung genommen.

Im Falle des weiteren Angeklagen Andre E. will der BGH dagegen noch in diesem Jahr über das Urteil verhandeln. Vor dem 3. Strafsenat solle am 2. Dezember verhandelt werden, kündigte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe an. E. war vom OLG wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Weil bei ihm im einzigen Fall auch die Bundesanwaltschaft begründet Revision beantragt hat, musste der BGH eine Hauptverhandlung ansetzen. Bei den Mitangeklagten hatten nur deren Verteidiger Rechtsmittel eingelegt, nicht aber die Anklageseite.

hs/mit Material der dpa

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BGH zu Revisionen im NSU-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45771 (abgerufen am: 06.10.2026 )

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