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BGH bestätigt OLG Koblenz: Erstes Urteil zu syri­scher Staats­folter rechts­kräftig

03.05.2022

Zerstörte Gebäude in der Nähe von Aleppo, Syrien.

Seit 2011 herrscht in Syrien Bürgerkrieg. Foto: Ali Albahri - stock.adobe.com

Das Urteil des OLG Koblenz im weltweit ersten Prozess zur Staatsfolter in Syrien ist rechtskräftig. Der BGH sah keine Rechtsfehler bei der Strafzumessung.

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Nach dem großen Folter-Prozess gegen zwei Syrer in Koblenz ist das erste Urteil gegen einen der Angeklagten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Dienstag mit, dass er die Revision des Mannes verwarf (Beschl. v. 20.04.2022, Az. 3 StR 367/21).

Der Mann war vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Gegen den zweiten Angeklagten verhängte das Gericht im Januar 2022 eine lebenslange Haftstrafe. Er soll als Mittäter für die Folter von mindestens 4.000 Menschen und den Tod von mindestens 27 Gefangenen verantwortlich sein.

Das Urteil gegen den ersten Mann war im Februar 2021 verkündet worden. Der damals 44-Jährige hatte in Syrien für den Allgemeinen Geheimdienst gearbeitet - zuletzt nach der Darstellung des BGH in einer "Abräum- und Schlägertruppe", die regimekritische Demonstrationen auflösen sollte. In dem Prozess ging es um eine Demonstration in einer Stadt südlich von Damaskus im Jahr 2011, bei der der Geheimdienst das Feuer auf die friedlich Protestierenden eröffnet hatte. Laut Urteil war der Mann am Abtransport von mindestens 30 Menschen in ein völlig überfülltes Gefängnis beteiligt,
wo alle katastrophale Haftbedingungen und Folter erwarteten.

Das OLG hatte das Vorgehen des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad als ausgedehnten und systematischen Angriff gegen die eigene Zivilbevölkerung gewertet - ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Geheimdienst-Mitarbeiter, der einige Monate später desertiert und 2018 nach Deutschland gekommen war, habe dazu Hilfe geleistet.

Die obersten Strafrichterinnen und -richter des BGH sahen darin keinen Rechtsfehler. Der Mann, der mit seinen Angaben zur Verurteilung des zweiten Angeklagten beigetragen hatte, hatte mit seiner Revision die Strafzumessung gerügt. Laut Bundesanwaltschaft war der international beachtete Strafprozess der weltweit erste wegen Staatsfolter in Syrien. Er hatte im April 2020 begonnen.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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BGH bestätigt OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48325 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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