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BGH bestätigt Urteil des LG Düsseldorf: Frei­spruch im Wehr­hahn-Ver­fahren rechts­kräftig

14.01.2021

Eine Frau legt einen Strauß Blumen am Gedenkort für den Wehrhahn-Anschlag am Bahnhof Wehrhahn nieder.

picture alliance/dpa | Jonas Güttler

Im Sommer 2000 wurde ein Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler in Düsseldorf verübt. Wer verantwortlich ist, ist bis heute unklar. Lange hatten die Ermittler einen Rechtsextremisten im Verdacht, der ist nun rechtskräftig freigesprochen.

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Mehr als 20 Jahre nach einem Rohrbomben-Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler in Düsseldorf ist fraglich, ob der Verantwortliche jemals gefunden und zur Rechenschaft gezogen wird. Ein lange als Attentäter verdächtigter Mann aus der rechten Szene ist seit Donnerstag rechtskräftig freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts, das 2018 in einem späten Prozess auf Freispruch entschieden hatte, weil gegen den heute 54-Jährigen am Ende eindeutige Beweise fehlten (Urt. v. 14.01.2021, Az. 3 StR 124/20).

Der Anschlag hatte sich am 27. Juli 2000 am S-Bahnhof Wehrhahn ereignet. Zehn der Sprachschüler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan wurden teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr Kind. Einige der Opfer sind jüdisch.

Der Rechtsextremist, der nur 500 Meter vom Tatort entfernt wohnte, war damals schnell in Verdacht geraten - auch weil er direkt gegenüber der Sprachschule einen Militaria-Laden hatte. Aber 2002 musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Erst Jahre später, als ein früherer Mithäftling behauptete, der Mann habe ihm die Tat gestanden, nahmen die Ermittlungen wieder Fahrt auf.

BGH erkennt keine Rechtsfehler

In dem Prozess am Düsseldorfer Landgericht gab es allerdings keine eindeutigen Spuren oder Beweise, Zeugen konnten sich nach der langen Zeit kaum erinnern oder verwickelten sich in Widersprüche. Das war den Richtern zu wenig, sie entschieden auf Freispruch.

Dieser Freispruch sei auf rund 100 Seiten rechtsfehlerfrei begründet, befand nun der Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Schäfer bei der Urteilsverkündung. Die Beweiswürdigung sei grundsätzlich Sache des Tatrichters und vom Revisionsgericht im Ergebnis hinzunehmen – selbst in Fällen, in denen ein anderer Schluss nähergelegen hätte. Damit steht dem Angeklagten nun auch eine Entschädigung zu.

Revision eingelegt hatte die Staatsanwaltschaft. Dass dies nicht gerade gute Aussicht auf Erfolg haben würde, hatte sich bereits in der Karlsruher Verhandlung Ende November abgezeichnet. Damals hatte nicht nur die Verteidigung dafür plädiert, den Freispruch zu bestätigen, sondern auch die Bundesanwaltschaft.

Schäfer sagte, unabhängig vom Ausgang sei in der Verhandlung noch einmal deutlich geworden, wie groß das Leid der Opfer sei. Ihr Leben sei von einer Sekunde auf die andere nicht mehr dasselbe gewesen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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BGH bestätigt Urteil des LG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43987 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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