Druckversion
Samstag, 5.09.2026, 08:34 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-3-str-482-15-befangener-richter-rostock-profil-facebook-strafkammer
Fenster schließen
Artikel drucken
18557

BGH erklärt Strafrichter wegen Facebook-Profils für befangen: "Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA"

23.02.2016

Mann geschockt vor dem PC (Symbolbild)

© Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Der BGH hat ein Urteil des LG Rostock aufgehoben. Der Vorsitzende Richter sei befangen gewesen. Auf seinem öffentlichen Facebook-Profil feierte er sich nicht nur als "schwedische Gardinen-Verkäufer".

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Strafurteil des Landgerichts (LG) Rostock aufgehoben, weil an dem Urteil ein befangener Richter mitgewirkt hat (Beschl. v. 12.01.2016, Az. 3 StR 482/15). Was auf den ersten Blick nicht besonders spannend klingt, wird in Anbetracht des Sachverhalts zur feinsten Justiz-Posse.

Der Beschluss liegt dem Strafrechtsblog Burhoff online vor. Das LG verurteilte im April 2015 zwei Angeklagte zu Freiheitsstrafen unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs. Der Verteidiger eines der Angeklagten fand den Vorsitzenden Richter im Februar 2015 mit seinem privaten, öffentlich zugänglichen Profil auf Facebook.

Dort war ein Bild des Vorsitzenden zu sehen, auf dem dieser mit einem Bierglas in der Hand auf einer Terrasse sitzt und ein T-Shirt trägt mit der Aufschrift: "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA". Auf derselben Seite war - man darf vermuten, im Informationsbereich als Angabe des Arbeitsplatzes - vermerkt: "2. Große Strafkammer bei Landgericht Rostock", in der Zeile darunter hieß es: "1996 bis heute". Und im Kommentarbereich befand sich der folgende Eintrag des Vorsitzenden: "Das ist mein 'Wenn du raus kommst, bin ich in Rente'-Blick". Dieser Eintrag wurde von einem Benutzer mit den Worten: "...sprach der schwedische Gardinen-Verkäufer! :-))" kommentiert, was wiederum von zwei Personen, darunter der Vorsitzende selbst, "geliked" wurde.

"Insgesamt mit der gebotenen Haltung eines Strafrichters nicht vereinbar"

Zu Beginn des nächsten Hauptverhandlungstages am LG lehnten die Angeklagten daraufhin den Vorsitzenden wegen des Inhalts der Facebook-Seite und weiterer Umstände wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Der Richter sah das zunächst gelassen: "Zum weiteren Vorbringen im Ablehnungsgesuch gebe ich keine Stellungnahme ab. Ich werde mich nicht zu meinen privaten Lebensverhältnissen äußern." Die Strafkammer wies die Ablehnungsgesuche der beiden Männer dann als unbegründet zurück. Der Internetauftritt des Vorsitzenden betreffe ausschließlich dessen persönlichen Lebensbereich und sei offensichtlich humoristisch geprägt.

Das sah der BGH anders und hob das Urteil des LG auf. Der Inhalt der öffentlich und somit auch für jeden Verfahrensbeteiligten zugänglichen Facebook-Seite dokumentiere eindeutig eine innere Haltung des Vorsitzenden, die bei verständiger Betrachtung besorgen lasse, dieser beurteile die von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig.

Die beschriebene Facebook-Seite enthalte auch einen eindeutigen Hinweis auf die berufliche Tätigkeit des Vorsitzenden und betreffe deshalb nicht lediglich dessen persönliche Verhältnisse. Einen näheren Bezug speziell zu dem Strafverfahren der beiden Angeklagten hält der 3. Strafsenat nicht für nötig: Der Internetauftritt des Vorsitzenden Richters sei insgesamt mit der gebotenen Haltung der Unvorgenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen Richters nicht zu vereinbaren.“

Der BGH hat das Verfahren nun an das LG Stralsund zurückverwiesen. Dies zeigt nicht nur nach Einschätzung von Burhoff online, selbst Strafrichter am OLG a.D., was der BGH "vom LG Rostock hält". Das Tüpfelchen auf dem i: Es ist schon die zweite Aufhebung einer Entscheidung des LG Rostock in diesem Verfahren. Der BGH lässt es sich nicht nehmen, darauf hinzuweisen, dass ein langer Zeitablauf bei einer künftigen Strafzumessung zu berücksichtigen sein kann.

acr/pl/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH erklärt Strafrichter wegen Facebook-Profils für befangen: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18557 (abgerufen am: 06.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Befangenheit
    • Facebook
    • Justiz
    • Revision (Strafrecht)
    • Richter
    • Strafverfahren
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
    • Landgericht Rostock
Symbolbild einer Abschiebung: Beamte der Bundespolizei und von Frontex eskortieren einen Mann in einem Flugzeug. 04.09.2026
Gerichte

Abschiebung trotz Hängebeschlusses:

Aus­län­der­be­hörde mis­sachtet Ver­wal­tungs­ge­richt – und ver­s­trickt sich in Wider­sprüche

Eine Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein schob einen Mann ab, obwohl das dortige VG dies untersagt hatte. Der Landkreis teilt mit, man habe das Gericht nicht missachten wollen – doch zeigt die Antwort, dass man genau das bewusst tat.

Artikel lesen
Ein Feuerwehrmann steht vor einem brennenden Gebäude mit Löschschlauch. 04.09.2026
Brandstiftung

LG Dessau-Roßlau: Sechs Jahre Haft:

Blau­licht­re­porter wegen Brand­s­tif­tung ver­ur­teilt

Um Fotos und Videos von Feuerwehreinsätzen zu vermarkten, haben zwei freie Fotografen mehrfach Brände gelegt. Das LG Dessau-Roßlau verurteilte sie nun wegen Brandstiftung, der Haupttäter bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe. 

Artikel lesen
Eine Person wird zu einem Hubschrauber geführt. Ein mutmaßlicher Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen hatte zuvor beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe eine Haftprüfung. 03.09.2026
Strafverfahren

Hanseatisches OLG:

Haupt­ver­fahren zu Nord-Stream-Anschlägen eröffnet

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines werden in Hamburg vor Gericht aufgearbeitet. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat das Verfahren eröffnet.

Artikel lesen
Ein Mann schießt auf einem Schießplatz auf sein Ziel. 03.09.2026
Straftaten

LG Schwerin zum sächsischen "Munitionsskandal":

Schieß­platz­be­sitzer muss fast 6.000 Euro Strafe zahlen

Ein Schießplatzbetreiber nahm 7.000 Schuss Dienstmunition als Bezahlung für Schießtrainings an. Dafür hat ihn das LG Schwerin jetzt wegen Anstiftung zur veruntreuenden Unterschlagung und Bestechung verurteilt.

Artikel lesen
Ein Gerichtssaal am Landgericht Bielefeld, man wirft einen Blick durch die fast geschlossene Tür auf verschwommene Personen 02.09.2026
Skurriles

Wende in Bielefelder Prozess:

Frei­spruch für Richter, der als "Anwalt" auf­trat

Mehrere Strafgerichte verurteilten einen Richter, der "Anwaltsschreiben" verschickt haben soll. Nun aber die überraschende Wende: Das LG Bielefeld sprach den Familienrichter frei. Ein Ende findet der rätselhafte Fall damit aber noch nicht.

Artikel lesen
Karin Angerer steht in einem Treppenhaus des Bamberger Oberlandesgerichts 01.09.2026
Personalien

Ernennung durch den Bundespräsidenten:

Karin Angerer tritt Amt als Prä­si­dentin des BGH an

Wechsel an der BGH-Spitze: Dr. Karin Angerer hat das Amt als Präsidentin des Bundesgerichtshofs angetreten. Sie folgt auf Bettina Limperg.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Wirt­schafts- bzw. Di­p­lom­ju­rist (m/w/d)

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior / Mid-Le­vel As­so­cia­tes (m/w/d) | Kar­tell­recht | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Klinikum Region Hannover GmbH
Spe­zia­list*in Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Klinikum Region Hannover GmbH, Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von KIRKLAND & ELLIS
Restructuring Workshop 2026 - Kirkland & Ellis

23.10.2026, München

KI-gestütztes Kanzleimarketing–so gewinnen Sie über KI-Suchergebnisse von Google lukrative Mandate

07.09.2026

Logo von Noerr
Wiesn Special 2026

28.09.2026, München

Sozialrecht und Familienrecht: die familienrechtliche Praxis – Bürgergeld besser verstehen

07.09.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrssachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH