Druckversion
Donnerstag, 23.07.2026, 01:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-24818-25818-altkanzler-kohl-witwe-entschaedigung-memoiren-buch-erbe
Fenster schließen
Artikel drucken
46453

BGH-Verhandlung um Altkanzler-Buch: Wohl keine Mil­lio­ne­nent­schä­d­i­gung für Kohls Witwe

25.10.2021

Maike Kohl-Richter, Witwe von Helmut Kohl, steht neben dem Porträt ihres Mannes, das sie an ein Museum übergab.

picture alliance/dpa | Andreas Arnold - Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Die Witwe des Altkanzlers Helmut Kohl erbt eine ihm zu Lebzeiten zugesprochene Rekordentschädigung in Millionenhöhe wohl nicht. Das zeichnete sich in der Verhandlung vor dem BGH ab. Ein Urteil soll im November fallen.

Anzeige

Im Streit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um ein Buch über Altkanzler Helmut Kohl und verletzte Persönlichkeitsrechte sieht es für seine Witwe Maike Kohl-Richter schlecht aus. Dass sie an die von ihrem Mann kurz vor dem Tod erkämpfte Millionenentschädigung kommt oder ihr sogar noch mehr Geld zugesprochen wird, ist nach der Verhandlung am Montag in Karlsruhe kaum zu erwarten. Ein Anspruch darauf sei grundsätzlich nicht vererblich, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters in einer vorläufigen Einschätzung. Er sehe bisher auch keine Gründe für eine Ausnahme - zumal die Entscheidung des Kölner Landgerichts noch nicht rechtskräftig war. Ein Urteil will der BGH Ende November verkünden (Az. VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18).

Hintergrund ist der Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" aus dem Jahr 2014. Kohls Ghostwriter und früherer Vertrauter Heribert Schwan sollte die Memoiren des ehemaligen CDU-Chefs schreiben. Deshalb trafen sich Schwan und Kohl in den Jahren 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen in dem Haus des Altkanzlers in Ludwigshafen. Kohl erzählte aus seinem Leben und seiner Amtszeit, etwa 630 Stunden Gespräch zeichnete der Historiker und Journalist Schwan auf. Nach drei von vier geplanten Bänden zerstritten sich die beiden allerdings. Eigenmächtig veröffentlichte Schwan das Buch.

Darin zitiert er Kohl mit abwertenden Urteilen, etwa über Politiker wie Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und Ex-CDU-Generalsekretär Heiner Geißler. Kohl habe sich teils einer "umgangssprachlichen" und "drastischen" Wortwahl bedient, formulierte Seiters. 116 Passagen sind so umstritten, dass vor dem BGH auch über ihre Verbreitung verhandelt wird. Dabei geht es unter anderem um fehlerhafte Zitate und um Formulierungen, die aus dem Kontext gerissen sein könnten.

Wie weit geht das postmortale Persönlichkeitsrecht?

Kohl verlangte von Schwan, Co-Autor Tilman Jens und dem mitbeklagten Verlag eine Entschädigung in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen. Das Landgericht Köln sprach ihm 2017 immerhin eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu - die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Nachdem der 87-Jährige gestorben war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Kohl-Richter nun vor dem BGH vor und erhebt dieselbe Forderung wie ihr Mann.

Die Frage, die in beiden Fällen - im Zusammenhang mit den Zitaten und der Entschädigung - nun eine Rolle spielt, ist die nach dem Schutz der Persönlichkeit und der Menschenwürde über den Tod hinaus. Dieser ist deutlich enger gefasst als zu Lebzeiten, so viel wurde am Montag deutlich. Doch wird das Ansehen Kohls nachhaltig beschädigt, wenn eine nicht im ausführlichen Kontext wiedergegebene Aussage suggeriert, er habe keine Gefahr von rechts gesehen? Auch stellt sich zum Beispiel die Frage, ob man - beziehungsweise Hinterbliebene - eine Indiskretion hinnehmen muss oder sie dennoch wie ein schwerer Vertrauensbruch wiegt.

Was die Geldentschädigung angeht, argumentierte Kohl-Richters Anwalt, die Schuldner seien nach dem Kölner Urteil in Verzug gewesen. Er sprach von einer "Diskriminierung des Alters", wenn sich Menschen am Lebensalter nicht darauf verlassen könnten, dass ihre Erben erstrittenes Geld bekommen. Die Gegenseite bezeichnete das als "juristischen Salto Mortale". Richter Seiters sagte, dass es bei dem Geld um Genugtuung gehe, die Tote nicht erfahren könnten.

Schwan sprach in einer Reaktion von einem "Lichtblick in meiner unappetitlichen Auseinandersetzung mit der Kohl-Erbin". "Die geldgierige Kohl-Witwe wird wohl endgültig finanziell leer ausgehen und muss erhebliche Prozesskosten erstatten", schrieb er der dpa.

Anzeige

Streit um Tonbänder: Verfassungsbeschwerde eingelegt

Bei den Textpassagen sieht der sechste Zivilsenat nur einen Teil wirklich fraglich. Bei anderen, die mit einem Sperrvermerk versehen waren, sei hingegen nicht erkennbar, warum eine Veröffentlichung die postmortale Menschenwürde berühren würde, führte Seiters aus. Es könnte es darauf hinauslaufen, dass der BGH das Verfahren zurückverweist und das OLG einzelne oder alle Zitate bewerten muss.

Der Fall ist komplex: So ist Schwan beispielsweise in Bezug auf die Passagen nicht von der BGH-Verhandlung betroffen. In seinem Fall hatte das OLG die Berufung zurückgewiesen, weil er anlässlich der "Memoirengespräche" mit Kohl Verschwiegenheit vereinbart hatte. Eine Beschwerde Schwans dagegen, dass das OLG keine Revision zuließ, hatte beim BGH keinen Erfolg. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Anders sieht es im Fall von Co-Autor Jens aus. Weil der Journalist vergangenes Jahr starb, sind die Rechtsstreitigkeiten mit seinen Erben den Angaben zufolge in beiden Punkten unterbrochen.

Es ist auch nicht das erste Mal, dass der BGH sich mit der Thematik befasst. Vor gut einem Jahr erzielte Kohl-Richter einen Teilerfolg gegen Schwan: Er muss ihr Auskunft geben, was von den Gesprächen mit dem Altkanzler noch auf Band oder abgetippt existiert. An Unterlagen aus dem Kanzleramt, die Schwan möglicherweise in seinem Besitz hat, kommt die Kohl-Seite aber nicht mehr heran. (Az. III ZR 136/18)

Gegen das Urteil legte Schwan Verfassungsbeschwerde ein, wie sein Anwalt mitteilte. Darüber sei noch nicht entschieden. Dennoch habe Kohl-Richter schon Auskünfte verlangt, die Schwan auch erteilt habe.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH-Verhandlung um Altkanzler-Buch: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46453 (abgerufen am: 23.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Erbrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • BGH
    • Erben
    • Persönlichkeitsrecht
    • Politiker
    • Urheber
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder 21.07.2026
Politik

Amtszeitbegrenzung für Söder:

"Was küm­mert mich mein Geschwätz von ges­tern"

Aufregung im Freistaat: Die ÖDP will mit einem Volksbegehren die Amtszeit von Ministerpräsidenten begrenzen. Die bayerische Staatsregierung hat verfassungsrechtliche Bedenken, obwohl sie 2018 noch denselben Vorschlag gemacht hat.

Artikel lesen
Konstantin Wecker am Klavier 1999 20.07.2026
Persönlichkeitsrecht

Liedermacher gewinnt gegen Süddeutsche Zeitung vor LG Berlin II:

Warum Kon­stantin Wecker kein "MeToo"-Fall sein soll

Das LG Berlin II untersagt der SZ einen Bericht über sexuelle Kontakte des Liedermachers Konstantin Wecker zu minderjährigen Frauen, die teils über 35 Jahre zurückliegen. Dabei ging es auch um die Frage, was eigentlich unter "MeToo" fällt.

Artikel lesen
Training im FitX-Fitnessstudio in Essen. 16.07.2026
Verbraucherschutz

BGH zu Pausen-Hinweis bei Fitnessstudiovertrag:

Wer auf "Kün­digen" klickt, soll nicht nochmal wählen müssen

Wer seinen FitX-Vertrag online kündigen wollte, wurde auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet und hatte die Wahl: beenden oder erstmal nur pausieren? Diese Gestaltung verstößt gegen Verbraucherrechte, stellte der BGH klar.

Artikel lesen
Simon Neil, Sänger und Gitarrist von Biffy Clyro live im Münchener Zenith am 12.02.2026. 15.07.2026
Urheber

Europas größter Musikfachhändler verklagt Fender:

Wem gehört die Form der Stra­to­caster?

Eine "zur Seite geneigte Tänzerin" – das LG Düsseldorf erklärt den Korpus der E-Gitarre Fender Stratocaster zum urheberrechtlich geschützten Werk. Jetzt zwingt ein Musikhändler Fender in ein streitiges Verfahren, erklärt Arno Grohmann.

Artikel lesen
Hüseyin Can Güner, Bürgermeister des zentralen Bezirks Cankaya der Hauptstadt Ankara 15.07.2026
Türkei

Nach dem Nato-Gipfel:

Bür­ger­meister aus Ankara ver­haftet

Kurz nach dem Nato-Gipfel wird der oppositionelle Bürgermeister Hüseyin Can Güner am Flughafen in Ankara festgenommen. Was wird ihm vorgeworfen?

Artikel lesen
gefüllter Saal des LG Hamburg 09.07.2026
Christina Block

Öffentlichkeitsausschluss im Block-Prozess:

Warum Chris­tina Blocks letzte Worte hinter ver­sch­los­senen Türen fallen werden

Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung von Jonathan G. hat weitreichende Folgen: Die Schlussplädoyers und letzten Worte der Angeklagten im Block-Prozess müssen nun wohl zwingend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / M&A

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt...

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Köln

CMS, Köln

Logo von Becker Büttner Held
Werk­stu­dent (m/w/d) im Be­reich Es­ka­la­ti­ons­ma­na­ge­ment (16-20...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Mün­chen

CMS, Mün­chen

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Ban­king & Fi­nan­ce in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor /...

ADVANT Beiten, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH