BGH zum "Mord ohne Leiche": Kölner bleibt in Haft

30.12.2014

Mehr als sieben Jahre nach dem rätselhaften "Mord ohne Leiche" hat der BGH am Dienstag das zweite Urteil des LG Köln vom 10. Januar 2013 bestätigt. Die Kölner Richter hatten den Ehemann der seit 2007 verschollenen Philippinin zu lebenslanger Haft verurteilt, seine Schwester und seinen Schwager aber nach langem Hin und Her freigesprochen. Dabei bleibt es nun.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen sowohl des beschuldigten Ehemannes als auch der Schwester des mutmaßlichen Opfers als unbegründet verworfen (Urt. v. 30.12.2014, Az. 2 StR 439/13). "Dieses lange Verfahren nimmt nun ein Ende", so der Vorsitzende Richter Thomas Fischer bei der Urteilsverkündung in letzter Instanz am Dienstag in Karlsruhe.

Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) Köln war die Philippinin nach Streitigkeiten mit ihrem Ehemann zusammen mit dem ehelichen Sohn aus der gemeinsamen Wohnung aus- und in eine eigene Wohnung eingezogen. Von dort verschwand sie im April 2007 derart plötzlich und ohne Hinweis auf ihren Verbleib, dass von einem unnatürlichen Tod auszugehen war. Trotz umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen konnten jedoch weder Spuren des Tatgeschehens noch die Leiche der Verschollenen gefunden werden. 

In einem Indizienprozess verurteilte das LG zwei Jahre nach ihrem Verschwinden den Ehemann, seine Schwester und seinen Schwager wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Motiv für das Verbrechen war nach Ansicht der Kölner Richter die Angst des Mannes, seine Frau könnte nach der Trennung den gemeinsamen Sohn in ihre Heimat bringen. Dieses Urteil hob der BGH im Jahr 2011 auf, weil von der Polizei aufgezeichnete Selbstgespräche des 51-jährigen Ehemannes rechtswidrig als Beweismittel zugelassen worden seien.

BGH: Urteil beruhte nicht auf unterlassener Belehrung

Daraufhin verurteilte das LG den Ehemann erneut, sprach die anderen Angeklagten aber mangels ausreichenden Nachweises einer Beteiligung an der Tötung der Verschollenen frei (Az. 111 Ks 1/12 – 90 Js 196/07).

Gegen seine Verurteilung richtete sich der Ehemann mit Verfahrensrügen und der Sachbeschwerde. Gegen den Freispruch seiner Schwester und seines Schwagers wandte sich die Schwester des Opfers, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat.    

Der 2. Strafsenat räumte ein, dass es auch in diesem Verfahren einen Rechtsfehler gegeben habe, weil bei der Vernehmung eines Beschuldigten die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung versäumt worden sei. Das Urteil des Landgerichts beruhe aber nicht auf diesem Fehler, weil es die Aussagen "nur ganz am Rande" verwendet habe, sagte Fischer. Die Rüge in der Sache wies der BGH als unbegründet zurück.

Der Anwalt des Ehemannes, Christian Lange, sagte der Deutschen Presse-Agentur, er sei erschüttert und könne das Urteil des BGH nicht nachvollziehen. "Für mich persönlich ist das ein Horrorerlebnis, dass man mit so wenigen Indizien rechtskräftig verurteilt werden kann." Die Anwältin der Zwillingsschwester, Barbara Möller, gratulierte im Gerichtssaal ihrer Mandantin und deren Mann zur Bestätigung des Freispruchs.

dpa/afl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zum "Mord ohne Leiche": . In: Legal Tribune Online, 30.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14243 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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