BGH zu Urteil vom LG Kassel: Weil Schöffe sch­lief, braucht Pro­zess Neu­auflage

25.11.2020

Jeden überkommt mal die Müdigkeit - ungünstig ist das allerdings, wenn das genau während eines Strafprozesses passiert, in dem man Schöffe ist. Wegen des unausgeschlafenen Laienrichters muss am LG Kassel nun neu verhandelt werden.

Mehr als ein Dutzend Verhandlungstage für nichts und wieder nichts: In Kassel muss ein langwieriger Strafprozess noch einmal von vorn beginnen, weil ein Schöffe bei der Verlesung der Anklage geschlafen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil des Landgerichts (LG) Kassel mit sämtlichen Feststellungen auf. Eine andere Kammer muss den Fall neu verhandeln, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Beschl. v. 14.10.2020 Az. 1 StR 616/19).

Angeklagt ist ein Mitarbeiter des Finanzamts, der jahrelang fremde Steuererklärungen mit falschen Angaben abgezeichnet, manipuliert oder sogar selbst erstellt haben soll. Das Landgericht Kassel hatte ihn im Juni 2019 zu vier Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Das Problem: Beim Prozessauftakt drei Monate zuvor hatte der Schöffe erwiesenermaßen "über einen nicht unerheblichen Zeitraum fest geschlafen", wie es in dem BGH-Beschluss heißt. Der Verteidiger habe bemerkt, dass der Mann "die Augen geschlossen, den Mund leicht geöffnet und eine erschlaffte Sitzhaltung eingenommen hatte", und den Vorsitzenden Richter auch darauf angesprochen. Trotzdem wurde die Verlesung der Anklageschrift, nachdem der Schöffe die Augen geöffnet hatte, ohne Wiederholung fortgesetzt. Damit war laut BGH die Kammer bei einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung nicht vorschriftsmäßig besetzt - ein absoluter Revisionsgrund.

Zu den sehr komplexen Vorwürfen waren zahlreiche Zeugen befragt worden. Laut Staatsanwaltschaft waren damals 17 Verhandlungstage angesetzt. Das alles muss nun noch einmal stattfinden.

Es ist nicht das erste Mal, dass wegen eines schlafenden ehrenamtlichen Richters neu verhandelt werden muss. Auch am Landgericht Münster und Landessozialgericht Baden-Württemberg hat man bereits Erfahrungen damit gemacht.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu Urteil vom LG Kassel: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43541 (abgerufen am: 12.12.2024 )

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