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58160

Bundesgerichtshof verwirft Revision: Haft­strafe für Ex-Fresh­fields-Anwalt wegen Cum-Ex-Deals bestä­tigt

16.09.2025

Eingangsschild mit der Aufschrift "Bundesgerichtshof"

2021 sprach der BGH ein wegweisendes Grundsatzurteil: Die Cum-Ex-Deals sind als Steuerhinterziehung einzuordnen. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck.

Ulf Johannemann, ehemaliger Steueranwalt und Partner der Kanzlei Freshfields, war vergangenes Jahr zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seine Revision hat der Bundesgerichtshof jetzt verworfen.

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Ulf Johannemann muss seine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren absitzen. Seine Revision hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit nun veröffentlichter Entscheidung als unbegründet verworfen (Beschl. v. 07.07.2025, Az. 1 StR 484/24). Zuvor hatte ihn das Landgericht Frankfurt (LG) wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1, 3 Abgabenordnung (AO), § 27 Strafgesetzbuch (StGB)) in vier Fällen verurteilt (Urt. v. 30.01.2024, Az. 5/24 KLs 7480 Js 208433/21).

Der ehemalige "Head of Global Tax" hatte die Maple Bank in den Cum-Ex-Geschäften beraten, die lange juristisch umstritten waren, seit 2021 nach einer Entscheidung des BGH aber als Steuerhinterziehung einzuordnen sind (Urt. v. 28.07.2021, Az. 1 StR 519/20). Freshfields erstellte für die Bank Gutachten, in denen sie ihr die steuerrechtliche Unbedenklichkeit von Cum-Ex-Geschäften attestierte. Durch diese Tätigkeit machte sich der ehemalige Großkanzlei-Partner laut BGH der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.

Gutachten ausschlaggebend für Cum-Ex-Geschäfte

Der BGH begründete die verworfene Revision Johannemanns nun damit, dass er bewusst falsche Rechtsauskünfte in die Gutachten habe einfließen lassen, um den Geschäften der Bank einen legalen Anstrich zu verleihen. Das habe Johanemann in seiner Revision auch nicht widerlegen können.

Der BGH betonte: Auch wenn eine Frage juristisch umstritten ist, gebe es objektiv falsche Auskünfte. Das sei dann der Fall, wenn ein unzutreffender oder unvollständiger Sachverhalt zugrunde gelegt oder wenn – wie hier – in einem Gutachten verschwiegen wird, dass es eine beachtliche Gegenauffassung beziehungsweise "gute Gegenargumente" gibt. Doch gerade auf diese Weise habe Johannemann die Gutachten für die Bank erstellt.

Die Maple Bank hatte in besonders großem Stil Cum-Ex-Geschäfte betrieben, sodass insgesamt ein Steuerschaden von rund 388 Millionen Euro entstand. In der Vorinstanz hatte ein ebenfalls angeklagter Bankier bereits eingestanden: "Wir hätten die Geschäfte ohne die Gutachten nicht durchgeführt, sie haben uns in falscher Sicherheit gewogen".

mka/LTO-Redaktion

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Bundesgerichtshof verwirft Revision: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58160 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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