Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil: Der "Reichs­bürger von Geor­gensg­münd" schei­tert mit Revi­sion

05.02.2019

Als die SEK-Beamten des deutschen "Scheinstaates" seine Wohnung durchsuchen sollten, schoss ein Reichsbürger auf sie, ein Polizist starb. Gegen seine Verurteilung u. a. wegen Mordes legte der Mann Rechtsmittel ein, blieb aber erfolglos.

Die Verurteilung des "Reichsbürgers von Georgensgmünd" wegen Mordes an einem Polizeibeamten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe hat Bestand. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, wurde die Revision des Angeklagten Wolfgang P. verworfen (Beschl. v. 23.01.2019, Az. 1 StR 209/18). Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik als Staat nicht an und behaupten, das Deutsche Reiche bestehe bis heute fort.

P. hatte bei einem Polizeieinsatz Mitte Oktober 2016 auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) geschossen, die sein Anwesen nach Waffen durchsuchen sollten. Dabei wurde in dem Ort im Landkreis Roth ein 32 Jahre alter Polizist lebensgefährlich verletzt, er starb daraufhin an den Folgen in einer Klinik. Zwei weitere Polizisten wurden ebenfalls verletzt. Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hatte P. dafür wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Insgesamt elfmal schoss P. durch seine teilverglaste Wohnungstür, durch die er die Beamten beim Versuch, die Türe zu öffnen, erblickte. Nach den Feststellungen des LG wollte er damit den von ihm auf seinem Anwesen selbst ausgerufenen autonomen Staat verteidigen. Er soll die Polizeibeamten entsprechend als Repräsentanten eines "Scheinstaates Bundesrepublik Deutschland" betrachtet haben, die unberechtigt auf sein Staatsgebiet vorgedrungen waren und deswegen getötet werden durften. 

Die Revision des Reichsbürgers hat der BGH als unbegründet verworfen. Zwar bestünden Bedenken gegen die vom LG getroffene Annahme hinsichtlich einer Arglosigkeit des getöteten Polizisten und damit Zweifel am Mordmerkmal der Heimtücke. Das LG habe die Tat jedoch rechtsfehlerfrei als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet.

Nach der Karlsruher Entscheidung ist das Nürnberger Urteil vom Oktober 2017 aber noch nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Revision eingelegt, weil sie erreichen will, dass auch die besondere Schwere der Schuld auf Seiten des Mannes festgestellt wird.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33687 (abgerufen am: 15.10.2024 )

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