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18545

Urteil gegen Middelhoff rechtskräftig: Staats­an­walt­schaft ist am Zug

22.02.2016

Thomas Middelhoff

Pierre Verdy / AFP

Der BGH hat die Revision von Thomas Middelhoff als unbegründet verworfen. Nun wird die Staatanwaltschaft Bochum über die Ladung zum Haftantritt entscheiden müssen.

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Dr. Thomas Middelhoff ist wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren nun rechtskräftig verurteilt. Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Langerichts (LG) Essen als unbegründet verworfen (Beschl. v. 17.02.2016, Az. 1 StR 209/15).

Nach den Feststellungen des nunmehr rechtskräftigen Essener Urteils hatte Middelhoff in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Karstadt Quelle AG, die 2007 in Arcandor AG umbenannt worden war, privat veranlasste Ausgaben ohne dienstlichen Bezug durch seinen Arbeitgeber tragen lassen. Hierfür hatte er zwischen November 2005 und Februar 2009 die ihm eingeräumte Befugnis genutzt, ohne Prüfung Dritter die Begleichung von Rechnungen beziehungsweise die Erstattung von Kosten an sich zu veranlassen.

308.812,14 Euro für Reisekosten

Einen Anspruch auf Übernahme dieser Kosten hatte er indes nicht. Dies betraf in 26 Fällen Reisekosten in Höhe von insgesamt 308.812,14 Euro, darunter Kosten für Charterflüge, Hotelübernachtungen und Limousinenservice. Diese Reisen dienten der Wahrnehmung externer Mandate oder rein privaten Zwecken. In einem weiteren Fall handelte es sich um Kosten in Höhe von 179.437,70 Euro für eine von ihm als Privatmann beauftragte und herausgegebene Festschrift zu Ehren seines Mentors. Durch die von ihm veranlasste Einbuchung dieser nicht betriebsbezogenen Rechnungen bewirkte er die pflichtwidrige Voranmeldung von Vorsteuern in den Umsatzsteuervoranmeldungen für drei Monate in Höhe von insgesamt 26.885,55 Euro.

Middelhoff war im April 2015 auf einen erneuten Haftprüfungsantrag gegen eine Kaution von 895.000 Euro und die Abgabe seines Reisepasses aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Seitdem ist Middelhoff auf freiem Fuß. Zuständig für die Entscheidung über den Haftantritt ist nun nach § 451 Abs. 1 Strafprozessordung die Staatsanwaltschaft Bochum als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen.

Anfang Februar hatte das LG Essen eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Bochum gegen den Ex-Arcandor-Chef wegen des Vorwurfs der Untreue nicht zugelassen. Über sein privates Vermögen hat der frühere Topmanager inzwischen beim Amtsgericht Bielefeld Insolvenzantrag gestellt.

tap/LTO-Redaktion

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Urteil gegen Middelhoff rechtskräftig: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18545 (abgerufen am: 18.05.2026 )

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