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Riskante Finanzderivatgeschäfte: BGH hebt Ver­ur­tei­lung von Pforz­heimer Ex-OB auf

19.12.2018

Welchen Schaden haben riskante Finanzgeschäfte in Pforzheim tatsächlich angerichtet? Der BGH hat Zweifel - und verweist die Sache zur erneuten Verhandlung zurück nach Mannheim.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihrer Kämmerin wegen Untreue aufgehoben. In einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies der BGH die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (LG) Mannheim zurück (Beschl. v 19.09.2018, Az. 1 StR 194/18).

Das LG hatte Augenstein im November vergangenen Jahres wegen Untreue zu einem Jahr und acht Monaten und die Kämmerin zu einer Strafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil hatten beide Revision eingelegt. Ihre Verteidiger hatten die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet und auf Freispruch plädiert.

In dem Prozess vor der Großen Wirtschaftskammer in Mannheim ging es um riskante Finanzgeschäfte, bei denen Banken und Käufer Wetten auf die unterschiedliche Entwicklung von kurz- und langfristigen Zinsen eingehen. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Kämmerin die hochriskanten Finanzderivatgeschäfte abgeschlossen, um die schlechte Haushaltssituation der Stadt zu verbessern.

Gewinnmarge der Banken könnte angemessene Gegenleistung sein

Die Marktwerte der Derivate entwickelten sich dann aber ungünstig, die Kämmerin weihte Augenstein später ein. Da die beiden Angeklagten die hohen Buchwertverluste der Finanzgeschäfte vor dem Gemeinderat nicht offenlegen und anstehende Zahlungen vermeiden wollten, wandelten sie die bisherigen Derivate laut Vorinstanz in andere hochriskante Derivate mit erst später fälligen Zahlungspflichten um. 

Das LG nahm dabei an, dass die Derivatabschlüsse gegen kommunalrechtliche Haushaltsgrundsätze verstoßen hätten und daher pflichtwidrig gewesen seien. Dies hätte zu Vermögensnachteilen der Stadt zumindest in Höhe der Gewinnmargen der Banken geführt. Der von zahlreichen Kommunen praktizierte Handel sorgte in Pforzheim für einen zweistelligen Millionenverlust. Inzwischen ist ein Großteil des Geldes nach Vergleichen mit Banken wieder in der Kasse.

Die Feststellungen des LG tragen die Schuldsprüche aber nicht, entschied nun der BGH. Dass ein durch das jeweilige Derivatgeschäft verursachter Nachteil in der Gewinnmarge der Bank liegt, sei nicht rechtsfehlerfrei festgestellt. Laut BGH bliebe dabei unberücksichtigt, dass es sich bei der Gewinnmarge um eine angemessene Gegenleistung für den Derivatabschluss gehandelt haben könnte. In Anbetracht der schon schlechten finanziellen Ausgangslage der Stadt und der komplexen Struktur der Derivatgeschäfte bedürfe es neuer Feststellungen dazu, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Stadt durch die Derivate Vermögensnachteile entstanden sind, so der BGH.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialen der dpa

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Riskante Finanzderivatgeschäfte: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32843 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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