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BGH bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung: AfD-Poli­tiker Weiß durfte Amt nicht aber­kannt werden

13.11.2019

Zigaretten und Geld

© Flexmedia - stock.adobe.com

Wegen des Schmuggelns von Millionen unversteuerter Zigaretten hat der BGH den früheren AfD-Landtagsabgeordneten Jan-Ulrich Weiß zur einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Aberkennung seines öffentlichen Amts sei aber rechtswidrig.

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Der Fall des früheren AfD-Landtagsabgeordneten Jan-Ulrich Weiß muss zum Teil neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung, wie die Karlsruhe Richter am Mittwoch mitteilten. Das Landgericht (LG) Neuruppin hatte Weiß aber auch für drei Jahre das Recht aberkannt, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus Wahlen auszuüben. Dies weist laut BGH Rechtsfehler auf (Beschl. v. 24.07.2019, Az. 1 StR 363/18).

In dem Prozess ging es um den Schmuggel von Millionen unversteuerter Zigaretten für polnische Hinterleute im Jahr 2011. Das LG hatte Weiß deshalb im Februar 2018 zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Er und ein Mitangeklagter sollten außerdem die Taterträge von mehr als 500.000 Euro zurückzahlen. Das ist die Höhe der hinterzogenen niederländischen Tabaksteuer. Dagegen hatte Weiß Revision eingelegt.

Weiß wurde auf Amtsverlust nicht hingewiesen

Nach der Entscheidung des BGH sind Verurteilung und Bewährungsstrafe rechtskräftig. Über die anderen Punkte muss das LG Neuruppin erneut verhandeln. Hauptkritikpunkt ist, dass Weiß auf die Möglichkeit eines Amtsverlusts nie hingewiesen wurde. In der Anklageschrift sei davon keine Rede gewesen, die Verteidigung habe deshalb nicht reagieren können.

Ein Hinweis wäre aber unerlässlich gewesen, hieß es - zumal so eine Nebenstrafe "überaus selten" sei und "gerade auch angesichts des Zeitablaufs zwischen Tat und Abgeordnetentätigkeit tatsächlich als überraschend gelten muss." Auch die Geldsumme kommt auf den Prüfstand. Relevant sei nicht die hinterzogene Steuer, sondern ob die beiden eine zugesagte Entlohnung bekommen hätten.  

Weiß war im Oktober 2017 als Nachrücker des damaligen Fraktionschefs Alexander Gauland in den brandenburgischen Landtag gewählt worden. Gauland war in den Bundestag gewechselt. Bei der Wahl am 1. September 2019 war Weiß nicht mehr angetreten. Die Entscheidung des BGH fiel bereits im Juli, wurde aber erst jetzt veröffentlicht.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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BGH bestätigt Verurteilung wegen Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38689 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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