Druckversion
Friday, 20.01.2023, 17:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-1-str-188-19-bestaetigt-verurteilung-darknet-plattform-betreiber-amoklauf-muenchen/
Fenster schließen
Artikel drucken
37127

BGH nach Amoklauf in München: Platt­form-Bet­reiber rechts­kräftig ver­ur­teilt

19.08.2019

Absperrung U-Bahnhof Olympia-Einkaufszentrum

Bild: Renardo la vulpo, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Mehr als drei Jahre liegt der Amoklauf um das Münchner Olympia-Zentrum zurück. Nach dem Waffenhändler ist nun auch der Betreiber der Darknet-Plattform rechtskräftig verurteilt, über den die Waffe verkauft worden war.

Anzeige

Das Urteil von sechs Jahren Haft gegen den Betreiber einer Darknet-Plattform, über die der Münchner Amokläufer vom Juli 2016 seine Waffe gekauft hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf in dem am Montag veröffentlichten Beschluss die Revision des Mannes als unbegründet. Das Landgericht (LG) Karlsruhe hatte den damals 31-Jährigen im vergangenen Dezember der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten schuldig gesprochen (Beschl. v. 06.08.2019, Az. 1 StR 188/19).

Im Juli 2016 hatte ein 18-Jähriger am und im Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen. Pistole und Munition hatte er sich über den verborgenen Bereich des Internets (sogenanntes Darknet) besorgt. Der Amokläufer hätte die Waffe nicht kaufen und den Amoklauf nicht begehen können, wenn der Angeklagte Verkäufer und Käufer in seinem Forum nicht hätte zusammenkommen lassen, hatte der Vorsitzende LG-Richter bei der Urteilsverkündung gesagt.

Der Betreiber hätte, so das LG, erkennen können und müssen, dass ein anonymer Waffenerwerb abseits des geregelten legalen Markts dazu führen könne, dass der Erwerber eine solche Schusswaffe zur Tötung und Verletzung von Menschen einsetzt. Gegen diesen Vorwurf des fahrlässigen Verhaltens wandte sich der Mann mit seiner Revision. Das Rechtsmittel hat der BGH aber nun "als unbegründet verworfen", wie es in der Pressemitteilung der Karlsruher Richter heißt. Das Verfahren ist damit rechtkräftig abgeschlossen.

Den eigentlichen Waffenhändler im Fall des Münchner Amoklaufs hatte das Landgericht München I im Januar 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Dieser Mann hatte Pistole und Munition an den jugendlichen Amokläufer verkauft.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH nach Amoklauf in München: Plattform-Betreiber rechtskräftig verurteilt . In: Legal Tribune Online, 19.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37127/ (abgerufen am: 26.01.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • OLG Düsseldorf zu Patentrechtsstreit - Heckler & Koch gewinnt erneut gegen Haenel
  • Drohung mit Amok-Lauf bei Examensprüfung - Straf­recht­s­pro­fessor bietet Beloh­nung für Hin­weise auf Täter
  • Nach Reichsbürger-Razzia - Busch­mann will keine Ver­schär­fung des Waf­fen­rechts
  • GFF stellt Eckpunkte vor - Acco­unt­sperren gegen Hass im Netz
  • EuGH zum Recht auf Vergessenwerden - Google muss Links zu Fal­sch­in­for­ma­tionen auch ohne Urteil löschen
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
  • Themen
    • Amoklauf
    • Fahrlässigkeit
    • Internet
    • Waffen
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
TopJOBS
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) - Li­fe Sci­en­ce

Dentons Europe LLP , Ber­lin

In­i­tia­tiv-Be­wer­bung

ADVANT Beiten , Frei­burg im Breis­gau

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Bun­des­weit

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als Kun­den­be­ra­ter (m/w/d) - Soft­wa­re- und Pro­zess­be­ra­tung...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin und 1 wei­te­re

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als IT Pro­jekt­lei­ter (m/w/d) - Un­ter­sch­leißh­eim (bei...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Un­ter­sch­leißh­eim und 1 wei­te­re

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Frank­furt - (210000­CL)

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Stu­den­ti­scher Mit­ar­bei­ter - LTO Pro­dukt­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Dres­den und 4 wei­te­re

Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Update Datenschutzrecht

26.01.2023

Fieldfisher Energy Update: Solar Freifläche

26.01.2023

Rechtsprechungs­report: Gewerb­liches Mietrecht

26.01.2023

Fieldfisher Energy Update: Solar Aufdach

27.01.2023

Rechtsprechungs­report: Insolvenz & Restrukturierung

27.01.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH