BGH nach Amoklauf in München: Platt­form-Bet­reiber rechts­kräftig ver­ur­teilt

19.08.2019

Mehr als drei Jahre liegt der Amoklauf um das Münchner Olympia-Zentrum zurück. Nach dem Waffenhändler ist nun auch der Betreiber der Darknet-Plattform rechtskräftig verurteilt, über den die Waffe verkauft worden war.

Das Urteil von sechs Jahren Haft gegen den Betreiber einer Darknet-Plattform, über die der Münchner Amokläufer vom Juli 2016 seine Waffe gekauft hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf in dem am Montag veröffentlichten Beschluss die Revision des Mannes als unbegründet. Das Landgericht (LG) Karlsruhe hatte den damals 31-Jährigen im vergangenen Dezember der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten schuldig gesprochen (Beschl. v. 06.08.2019, Az. 1 StR 188/19).

Im Juli 2016 hatte ein 18-Jähriger am und im Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen. Pistole und Munition hatte er sich über den verborgenen Bereich des Internets (sogenanntes Darknet) besorgt. Der Amokläufer hätte die Waffe nicht kaufen und den Amoklauf nicht begehen können, wenn der Angeklagte Verkäufer und Käufer in seinem Forum nicht hätte zusammenkommen lassen, hatte der Vorsitzende LG-Richter bei der Urteilsverkündung gesagt.

Der Betreiber hätte, so das LG, erkennen können und müssen, dass ein anonymer Waffenerwerb abseits des geregelten legalen Markts dazu führen könne, dass der Erwerber eine solche Schusswaffe zur Tötung und Verletzung von Menschen einsetzt. Gegen diesen Vorwurf des fahrlässigen Verhaltens wandte sich der Mann mit seiner Revision. Das Rechtsmittel hat der BGH aber nun "als unbegründet verworfen", wie es in der Pressemitteilung der Karlsruher Richter heißt. Das Verfahren ist damit rechtkräftig abgeschlossen.

Den eigentlichen Waffenhändler im Fall des Münchner Amoklaufs hatte das Landgericht München I im Januar 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Dieser Mann hatte Pistole und Munition an den jugendlichen Amokläufer verkauft.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH nach Amoklauf in München: Plattform-Betreiber rechtskräftig verurteilt . In: Legal Tribune Online, 19.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37127/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen