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Nach teils veröffentlichtem BfV-Papier: Dobrindt prüft Ver­öf­f­ent­li­chung des kom­p­letten AfD-Gut­ach­tens

09.05.2025

Alexander Dobrindt

Erst vor drei Tagen trat Dobrindt sein Ministeramt an – nun muss er entscheiden, ob das umstrittene AfD-Gutachten veröffentlicht wird. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Medien zitieren munter daraus. Doch das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD bleibt für die Allgemeinheit unter Verschluss – zumindest vorerst. Bundesinnenminister Dobrindt will entscheiden, ob die brisanten 1.108 Seiten publik werden.

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will nach einem Treffen mit dem Verfassungsschutz über eine mögliche Veröffentlichung von dessen Gutachten zur AfD entscheiden. Er habe den Vizepräsidenten des Verfassungsschutzes zu einem Gespräch eingeladen, sagte der CSU-Politiker in der ZDF-Sendung "Maischberger". "Ich will in dieses Gutachten auch eingewiesen werden, direkt vom Verfassungsschutz selber", erklärte Dobrindt.

Das interne Papier, das mehr als 1.100 Seiten umfasst, war Grundlage für die Hochstufung der AfD zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" durch den Inlandsnachrichtendienst. Die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) fiel am vergangenen Freitag und führte umgehend zu juristischen Gegenmaßnahmen der Partei. Mit einem Eilantrag und einer Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln wehrt sich die AfD nunmehr gegen die Einstufung und fordert deren Rücknahme. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts legte der Verfassungsschutz am Donnerstag die neue Einstufung mit einer sogenannten Stillhaltezusage auf Eis. Die Partei wird damit vorerst weiter nur als Verdachtsfall geführt.

FragDenStaat veröffentlichte bereits Gutachten-Auszug

Die Plattform "FragDenStaat" veröffentlichte mittlerweile 17 Seiten des Gutachtens, die laut deren Angaben nicht aus nachrichtendienstlichen Quellen stammen und damit keiner Geheimhaltung unterliegen. Der 17-seitige Auszug trägt den Titel "Besonders relevante Aussagen des AfD-Bundesverbands bzw. AfD-Bundesvorstands" und gliedert sich in vier Unterabschnitte: "Ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen und Positionen", "Fremdenfeindlichkeit", "Islamfeindlichkeit" und "Reaktiv: Demokratieprinzip". In diesen Abschnitten sind insgesamt 37 Belege dokumentiert, die auf öffentlich getätigten Aussagen der AfD und ihrer hochrangigen Funktionsträger zwischen 2022 und 2024 beruhen.

Das stellt aber nur einen Bruchteil von dem dar, was das eigentliche Gutachten hergibt. Das vollständige Papier umfasst exakt 1.108 Seiten und enthält Zitate und Belege die die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch rechtfertigen sollen. Dobrindt selbst habe es nach seinen Angaben vom Donnerstagabend nicht gelesen, weil es ihm nicht vorliege. Verschiedene Medien wie beispielsweise der Spiegel und die BILD  konnten das interne Dokument aber nach eigenen Angaben einsehen und zitieren bereits daraus.

Nach seinem Gespräch mit dem Verfassungsschutz soll Dobrindt zufolge eine Entscheidung über die Frage getroffen werden, ob das Gutachten veröffentlicht wird oder nicht, gegebenenfalls auch bereinigt von nachrichtendienstlichen Informationen, um mögliche Quellen zu schützen.

xp/dpa/LTO-Redaktion

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Nach teils veröffentlichtem BfV-Papier: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57165 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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