Druckversion
Montag, 12.10.2026, 12:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bfh-vir1824-kosten-abschiedsfeier-firma-kein-steuerpflichtiger-arbeitslohn
Fenster schließen
Artikel drucken
59391

BFH zu Abschiedsparty des Arbeitgebers: Auch ein teurer Chef-Abschied ist kein Arbeits­lohn

24.02.2026

Menschen stoßen bei einem Sektempfang an (Symbolbild).

Der scheidende Sparkassenchef hatte die 300 geladenen Gäste der Abschiedsfeier nicht selbst ausgesucht. Foto (Symbolbild): deagreez/Adobe Stock.

Veranstaltet und bezahlt ein Unternehmen die Abschiedsfeier eines Arbeitnehmers, der in Rente geht, muss dieser die Kosten nicht als Arbeitslohn versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Anzeige

Bis 2039 werden über 13 Millionen Babyboomer in die Rente gehen – damit stehen Deutschlands Unternehmen millionenfache Abschiedsfeiern bevor. Wenn der Arbeitgeber die Feier veranstaltet und bezahlt, handelt es sich bei diesen Kosten nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Das hat der sechste Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden (Urt. v. 19.11.2025, Az. VI R 18/24).

Ein niedersächsisches Finanzamt wollte einem ehemaligen Sparkassenchef die fünfstelligen Kosten seiner Verabschiedung als steuerpflichtigen Arbeitslohn anrechnen. Unter den 300 Gästen waren auch acht Familienangehörige des scheidenden Chefs.

Die Sparkasse klagte. Das Finanzgericht hatte der Klage nur teilweise stattgegeben und steuerpflichtigen Arbeitslohn nur insoweit bejaht, als die Kosten auf den ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden und seine Familienangehörigen entfallen sind. Das sah der BFH jetzt anders. Auch diese Kosten seien kein Arbeitslohn, da die Teilnahme der Familienangehörigen gesellschaftsüblich sei.

Keine private Abschiedsfeier

Laut Lohnsteuerrichtlinien können Sachleistungen eines Arbeitgebers bei der Verabschiedung eines Arbeitnehmers steuerpflichtiger Arbeitslohn sein, wenn die Kosten 110 Euro pro Gast überschreiten. Im Falle des niedersächsischen Bankiers war diese Grenze überschritten. Da zu der Feier im Jahr 2019 rund 300 Gäste geladen waren, schlugen die Verabschiedung und gleichzeitige Amtseinführung des Nachfolgers also mit mindestens 33.000 Euro zu Buche. Die genaue Summe nannte Richter Stephan Geserich unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht. 

Entscheidend war laut Urteil, dass es sich nicht um eine private Feier des Managers handelte, sondern um eine Firmenveranstaltung. Bei der Abgrenzung sei neben dem Anlass der Feierlichkeit auch von Bedeutung, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, wer eingeladen ist, wo gefeiert wird und ob das Fest betrieblichen oder privaten Charakter habe, so der BFH. Eingeladen hatte das Geldinstitut, der Mann hatte auch die Gäste nicht selbst ausgesucht. "Unter 300 Gästen befanden sich Gott und die Welt, aber nicht Freunde und Bekannte des Vorstandsvorsitzenden", sagte Geserich. Auch die Teilnahme der acht Familienangehörigen des scheidenden Chefs sei laut BFH bei derartigen Veranstaltungen "gesellschaftsüblich".

Die Entscheidung gilt nicht nur für Abschiede von Führungskräften, sondern für Arbeitnehmer allgemein.

Der Fall war einer von vielen vor dem BFH, in dem klagende Bürger oder Unternehmen sich schlussendlich gegen den Fiskus durchsetzen. Wie BFH-Präsident Hans-Josef Thesling bei der Jahrespressekonferenz berichtete, lag die Erfolgsquote der Kläger im vergangenen Jahr bei 40 Prozent. Das war etwas niedriger als im Vorjahr, aber nach Theslings Worten im Rahmen der üblichen Schwankungen.

dpa/hs/fkr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BFH zu Abschiedsparty des Arbeitgebers: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59391 (abgerufen am: 14.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Bundesfinanzhof (BFH)
    • Einkommensteuer
    • Lohnsteuer
Mann im Anzug und mit Maß in der Hand fühlt die Musik 19.09.2026
Oktoberfest

Eine Mordsgaudi:

Der Steu­er­rechtler auf dem Oktober­fest

Das Steuerrecht zählt nicht zu den beliebtesten Rechtsgebieten, aber zu den praxisrelevantesten. Dass es dabei nicht trocken zugehen muss, beweist Benedikt Hoffmann am Beispiel des Oktoberfests, wo Brezen, Bier und Finanzbeamte zusammenkommen.

Artikel lesen
Lars Klingbeil und Katharina Reiche 08.09.2026
Einkommensteuer

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einkommensteuer:

Viel ver­spro­chen, kaum ent­lastet

Die Bundesregierung versprach Milliardenentlastungen bei der Einkommensteuer. Doch die meisten Bürger werden davon nicht profitieren. Warum von zehn Milliarden Euro Entlastung so wenig übrig bleibt, erklärt Dennis Klein.

Artikel lesen
Ein Wohnmobil auf einem Parkplatz 07.09.2026
Einkommensteuer

FG Baden-Württemberg zur doppelten Haushaltsführung:

Ein Wohn­mobil ist keine Zweit­woh­nung

Wohnmobil statt Zweitwohnung: Ein Arbeitnehmer wollte sich das tägliche Pendeln über 72 Kilometer ersparen und sein mobiles Zuhause steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg überzeugte das nicht.

Artikel lesen
Lars Klingbeil im blauen Anzug vor blauem Himmel 02.09.2026
Einkommensteuer

Steuerreform:

Bun­des­re­gie­rung will kleine und mitt­lere Ein­kommen ent­lasten

Angesichts der Preissprünge bei den Kosten des täglichen Lebens wollen Union und SPD Millionen Haushalte bei der Einkommensteuer entlasten. Mit dem Beschluss der Bundesregierung startet der Gesetzgebungsprozess.

Artikel lesen
Pillenblister, Brille und ein unausgefüllten Formular für die Steuererklärung liegen auf einem Tisch. 31.08.2026
Einkommensteuer

Keine Kassenleistung, aber steuerlich absetzbar:

Kosten für "Hirn­schritt­ma­cher" sind außer­ge­wöhn­liche Belas­tung

Ein Mann aus Baden-Württemberg hatte sich zur Behandlung seiner Depression einer Tiefen Hirnstimulation unterzogen. Die Krankenkasse zahlte nicht. Deshalb wollte er die Kosten steuermindernd berücksichtigen lassen. Das FG Baden-Württemberg gab ihm…

Artikel lesen
PK zu den Ergebissen des Koalitionsausschusses 13.04.2026
Energiepreise

Tankrabatt, Krisenprämie und Verschärfungen im Kartellrecht:

So rea­giert die Bun­des­re­gie­rung auf hohe Sprit­p­reise

Der Koalitionsausschuss hat sich angesichts hoher Energiepreise auf Maßnahmen verständigt. Gewinne der Mineralölkonzerne könnten abgeschöpft werden. Auch in anderen Politikfeldern gibt es Einigungen, etwa beim Verbrenneraus.
 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und Kon­zern­steu­er­recht

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz (m/w/d) Steu­er­be­ra­tung (Stu­di­ums­be­g­lei­tend) In­ter­na­tio­na­le...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men / In­ter­na­tio­na­les...

Flick Gocke Schaumburg, Düs­sel­dorf

Logo von Maschinenfabrik Reinhausen GmbH
Syn­di­kus­rechts­an­walt / Un­ter­neh­mens­ju­rist - Ver­trags­recht & in­ter­na­tio­na­les...

Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Re­gens­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom Kauf­mann (m/w/d) Steu­er­recht / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Steu­er­fach­wirt / Steu­er­fach­an­ge­s­tell­te (w/m/d) Fa­mi­ly...

Flick Gocke Schaumburg, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Zertifikatslehrgang Tax Technology Officer

19.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Intensivseminar Erbschaftsteuerrecht Teil 1

20.10.2026

Die Familienstiftung in der Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge

27.10.2026

Logo von Freshfields
Smart Challenge – Frühjahrspraktikumsprogramm 2027

15.02.2027, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Brüssel

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH