Druckversion
Sonntag, 2.11.2025, 02:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bfh-urteil-vi-r-82-13-steuererklaerung-uebermittlung-fax
Fenster schließen
Artikel drucken
14290

BFH zur Steuererklärung: Übermittlung auch per Fax möglich

07.01.2015

Was für Schriftsätze in allen Gerichtszweigen gilt, ist auch für die Einkommensteuererklärung maßgeblich: Die Übermittlung per Fax wahrt die Frist. Das entschied der BFH in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil und gab damit einer Steuerpflichtigen Recht.

Anzeige

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Einkommensteuererklärung auch per Fax wirksam an das Finanzamt übermittelt werden kann (Urt. v. 08.10.2014, Az. VI R 82/13). Damit gilt im Hinblick auf Anträge auf Veranlagung zur Einkommensteuer, was auch für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze in allen Gerchtszweigen gilt. Dort ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass die Nutzung eines Faxgerätes zulässig ist.

Denn das Erfordernis der Schriftlichkeit solle sicherstellen, dass Personen und Inhalt der Erklärung eindeutig festgestellt werden können. Ebenso solle deutlich werden, dass es sich nicht lediglich um einen Entwurf handelt, so die Richter in München. Davon könne man aber auch dann ausgehen, wenn die Übermittlung der Einkommensteuererklärung per Fax erfolgt.

Damit entschied der BFH zugunsten einer Steuerpflichtigen. Das Finanzamt hatte ihren Antrag auf Veranlagung zur Einkommmensteuer für das Streitjahr 2007 wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist abgelehnt. Die Erklärung samt Deckblatt mit Unterschrift war erst am 30. Dezember 2011 per Fax beim Finanzamt eingegangen. Die Festsetzungsfrist lief mit Ende des Jahres 2011 ab.

Die Übermittlung sei aber noch vor Ablauf der Frist erfolgt, urteilte der BFH. Das gelte auch dann, wenn die Steuerpflichtige den Inhalt der Erklärung gar nicht in vollem Umfang zur Kenntnis genommen haben sollte. Mit der Unterschrift mache sich jeder Steuerpflichtige den Inhalt der Erklärung zu eigen und übernehme dafür die Verantwortung, so die Richter.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BFH zur Steuererklärung: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14290 (abgerufen am: 08.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Einkommensteuer
    • Schriftform
    • Steuern
  • Gerichte
    • Bundesfinanzhof (BFH)
LAN-Besucher spielt "Counter-Strike: Globan Offensive" am PC 02.10.2025
Sport

Nach fast sieben Jahren:

Der E-Sport wird gemein­nützig

Lange hat der Gesetzgeber gerungen, jetzt ist es so weit: Die Gemeinnützigkeit des E-Sports kommt. Warum das für die Branche wichtig ist, was zum E-Sport zählt und warum Ego-Shooter möglicherweise nicht davon profitieren, erklärt Oliver Daum.

Artikel lesen
24.09.2025
Berufsbilder

Jura-Karriere-Podcast:

Als Juristin in der Finanz­ver­wal­tung

Eigentlich wollte Susanne Friedrich Psychologie studieren, dann aber wurde es Jura. Heute ist sie in der Finanzverwaltung tätig und sagt: So langweilig, wie viele denken, ist das Steuerrecht gar nicht.

Artikel lesen
Eingangsschild mit der Aufschrift "Bundesgerichtshof" 16.09.2025
Cum-Ex

Bundesgerichtshof verwirft Revision:

Haft­strafe für Ex-Fresh­fields-Anwalt wegen Cum-Ex-Deals bestä­tigt

Ulf Johannemann, ehemaliger Steueranwalt und Partner der Kanzlei Freshfields, war vergangenes Jahr zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seine Revision hat der Bundesgerichtshof jetzt verworfen.

Artikel lesen
Eine ältere Dame führt ein Telefongespräch. 15.09.2025
Einkommensteuer

Finanzgericht Münster:

Einen Trick­be­trug kann man nicht von der Steuer absetzen

50.000 Euro an Betrüger verloren – und trotzdem kein steuerlicher Trost. Das Finanzgericht Münster stellt klar: Solche Verluste zählen nicht als außergewöhnliche Belastungen.

Artikel lesen
M.M. Warburg Bank Hamburg 14.08.2025
Cum-Ex

BFH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück:

War­burg Bank erhält 155 Mil­lionen Euro nicht zurück

Seit Jahren versucht die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Hamburger Warburg Bank, 155 Millionen Euro von der Steuerverwaltung zurückzubekommen. Jetzt gibt es in der Sache eine Entscheidung des BFH.

Artikel lesen
Pitbull-Terrier Welpen 08.07.2025
Haustiere

VGH Baden-Württemberg zu Kampfhunden:

Bef­reiung von der Hun­de­steuer hat für Züchter hohe Hürden

Hundezüchter brauchen ein schlüssiges Betriebskonzept und Gewinnerzielungsabsicht – sonst gibt es keine Befreiung von der Steuerpflicht. Das stellte der VGH Baden-Württemberg klar.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

White & Case , Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Men­tee (w/m/d) für un­ser OCh­an­ce Men­to­ring- und Sti­pen­di­en­pro­gramm

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von White & Case
Re­fe­ren­da­re (m/w/d)

White & Case , Ham­burg

Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

White & Case , Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Men­tee (w/m/d) für un­ser OCh­an­ce Men­to­ring- und Sti­pen­di­en­pro­gramm

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Mün­chen

Logo von White & Case
Re­fe­ren­da­re (m/w/d)

White & Case , Frank­furt am Main

Logo von White & Case
Re­fe­ren­da­re (m/w/d)

White & Case , Ber­lin

Logo von Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Füh­rungs­kräf­te im Team @fi­nan­zenBW

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg , Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Dispute Resolution INSIGHTS: Lerne unser Team kennen

19.11.2025, Frankfurt am Main

Wegzüge und Zuzüge im Steuerrecht

10.11.2025

Logo von Fieldfisher
Real Estate Praxis Update: Der Blick ausländischer Investoren auf den Immobilienmarkt Deutschland

13.11.2025, Hamburg

Logo von e-fellows.net GmbH & Co. KG
LL.M. Day München

22.11.2025, München

§ 15 FAO - Designrecht / Produktschutz

10.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH