Druckversion
Mittwoch, 15.07.2026, 15:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bfh-urteil-iii-r-19-13-fahrtkosten-selbstaendige-mehrere-betriebsstaetten
Fenster schließen
Artikel drucken
14726

BFH zu Fahrtkosten von Selbständigen: Bei mehreren Betriebsstätten tatsächlich absetzbar

18.02.2015

Selbständige können ihre Fahrtkosten zu ständig wechselnden Betriebsstätten, von denen keine besonders bedeutsam ist, mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abziehen. Das entschied der III. Senat des BFH mit einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil aus Oktober 2014.

Anzeige

Der Bundesfinanzhof (BFH) baut seine Rechtsprechung zu Fahrtkosten zur Betriebstsätte nach der Änderung des Reisekostenrechts weiter aus. In einem nun bekannt gegebenen Urteil aus Oktober letzten Jahres gab der III. Senat einer freiberuflich tätigen Musiklehrerin Recht, die in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht gab. Sie durfte für jeden mit ihrem privaten Kfz gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 Euro ansetzen (BFH, Urt. v. 23.10.2014, Az. III R 19/13).

Das Finanzamt hatte dagegen die Fahrtkosten nur mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer anerkannt. Die Klage der Musiklehrerin war schon vor dem Finanzgericht (FG) erfolgreich.

Auch der III. Senat des BFH ist ihrer Rechtsauffassung gefolgt. Die Münchner Richter halten damit nach eigenen Angaben an der bisherigen Rechtsprechung der für die Gewinneinkünfte zuständigen Senate zum Begriff der "Betriebsstätte" fest.

Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern

Zuletzt hatte der X. Senat am 22. Oktober 2014 (Az. X R 13/13) entschieden, dass ein Selbständiger, der nur einen einzigen Auftraggeber hat, nicht auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer abestellen kann. Die Musiklehrerin, über deren Kosten der III. Senat zu entscheiden hatte, hat dagegen ständig wechselnde Tätigkeitsorte und damit mehrere Betriebsstätten.

Da keiner dieser Tätigkeitsorte eine zentrale Bedeutung hatte, behandelt der Senat diese Fälle unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug nach den Grundsätzen, welche der VI. Senat für den Fahrtkostenabzug von Arbeitnehmern entwickelt hat.

Der Betriebsausgabenabzug ist danach nicht auf die Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer begrenzt, wenn der Arbeitnehmer auf ständig wechselnden Einsatzstellen, unabhängig vom Einzugsbereich, tätig ist. In diesen Fällen sind grundsätzlich die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten absetzbar.

Der Senat weist darauf hin, dass das auch nach der Änderung des Reisekostenrechts zum 1. Januar 2014 (durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013) gelten soll: Die Fahrtkosten zu ständig wechselnden Tätigkeitsorten sind grundsätzlich unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar.

pl/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BFH zu Fahrtkosten von Selbständigen: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14726 (abgerufen am: 15.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Einkommensteuer
    • Fahrtkosten
  • Gerichte
    • Bundesfinanzhof (BFH)
Bahnhofshalle mit Bäckerei 13.04.2026
Fahrtkosten

Bahnfahrt, Hotel, Verpflegungspauschale:

Wer zahlt eigent­lich die Dien­st­reise?

Dienstreisen sind für die einen die gern gesehene Abwechslung zum Arbeitsalltag, für andere der lästige Teil der Arbeit. So oder so fallen Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung an. Wer trägt in welchem Fall diese Kosten?

Artikel lesen
Menschen stoßen bei einem Sektempfang an (Symbolbild). 24.02.2026
Bundesfinanzhof (BFH)

BFH zu Abschiedsparty des Arbeitgebers:

Auch ein teurer Chef-Abschied ist kein Arbeits­lohn

Veranstaltet und bezahlt ein Unternehmen die Abschiedsfeier eines Arbeitnehmers, der in Rente geht, muss dieser die Kosten nicht als Arbeitslohn versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Artikel lesen
Frontansicht auf drei geschlossene Garagen mit blauem Schwingtor 08.01.2026
Einkommensteuer

BFH zur Zweitwohnung:

Stell­platz ist keine Unter­kunft und damit zusätz­lich absetzbar

Die Mieten steigen, auch für Zweitwohnungsinhaber wird es immer teurer. Der BFH entlastet sie nun etwas: Kosten für einen Garagenstellplatz zählen nicht zur monatlichen Werbungskostengrenze in Höhe von 1.000 Euro.

Artikel lesen
Eine ältere Dame führt ein Telefongespräch. 15.09.2025
Einkommensteuer

Finanzgericht Münster:

Einen Trick­be­trug kann man nicht von der Steuer absetzen

50.000 Euro an Betrüger verloren – und trotzdem kein steuerlicher Trost. Das Finanzgericht Münster stellt klar: Solche Verluste zählen nicht als außergewöhnliche Belastungen.

Artikel lesen
Home-Office 17.04.2025
Arbeitszimmer

Bundesfinanzhof:

Umzug für Arbeits­zimmer ist nicht von Steuer absetzbar

Der heimische Arbeitsort ist oft ein Ansatzpunkt, um Steuern zu sparen. In einem aktuellen Fall des BFH klappte das nicht – trotz Corona-Argumenten. Dem Gericht fehlten die objektiven Kriterien.

Artikel lesen
Einkommensteuerbescheid (Muster) 17.09.2024
Bürokratie

Ergänzung des Bürokratieentlastungsgesetzes:

Steu­er­be­scheid soll künftig digital abrufbar sein

Die Koalition einigte sich schon 2023 auf Eckpunkte zum Bürokratieabbau: Firstverkürzungen, Formerleichterungen – und nun auch ein digitaler Steuerbescheid? Eine solchen Änderungsantrag brachten die Ampelparteien auf der Zielgeraden ein.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent / Steu­er­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d) Steu­er­recht / Pri­va­te...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) In­sol­venz­recht / Re­struk­tu­rie­rung

Dentons, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pri­va­te Equi­ty

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) mit In­ter­es­se an Re­vi­si­ons­recht und...

Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof, Karls­ru­he

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Demokratie unter Druck? Eine deutsch-ukr. Diskussionsrunde anlässlich 30 Jahre ukr. Verfassung

15.07.2026, Regensburg

Compliance Lunch: Wenn grüne Werbung zur Compliance-Frage wird

15.07.2026

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Erstes Bayerisches Doktorandenseminar

17.09.2026, München

Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH