Druckversion
Samstag, 12.09.2026, 21:51 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bfh-dienstwagen-steuer-firmenwagen-privat-listenpreis-gebrauchtwagen
Fenster schließen
Artikel drucken
7787

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: BFH zweifelt nicht an Dienstwagen-Besteuerung

13.12.2012

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss dafür Steuern zahlen. In den meisten Fällen kassiert der Fiskus aber zu viel, argumentiert der Bund der Steuerzahler in einem Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Das sehen die obersten Steuerrichter anders.

Anzeige

Angestellte, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, können nicht mit einer Verringerung ihrer Steuerlast für diesen finanziellen Vorteil rechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München ließ am Donnerstag in einem Musterverfahren keine Zweifel an der geltenden Besteuerung erkennen. Der Senat habe wenig Neigung, den Fall wegen verfassungsrechtlicher Bedenken dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorzulegen, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Heger.

Der Bund der Steuerzahler hatte das Verfahren angestoßen, weil er die Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen für zu hoch hält. Eine endgültige Entscheidung wird erst im kommenden Jahr erwartet.

Verband der Automobilindustrie: Millionen privat genutzter Firmenwagen

In Deutschland werden nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie rund zwei Millionen Firmenwagen auch privat genutzt. Bislang können die Nutzer dieser Dienstautos den geldwerten Vorteil entweder anhand eines Fahrtenbuchs versteuern oder pauschal mit einem Prozent des Listenpreises pro Monat. Für einen Wagen mit einem Neupreis von 30.000 Euro müssen sie somit 300 Euro pro Monat versteuern.

Diese pauschale Regelung ist aus Sicht des Klägers mehr als 30 Jahre nach ihrer Einführung nicht mehr zeitgemäß, weil beim Autokauf kaum noch Listenpreise gezahlt würden. "Die Hersteller überschlagen sich mit Preisnachlässen", argumentierte Rechtsanwalt Ralf Thesing. Die Regelung sei ein "grober Klotz" und werde der Realität nicht gerecht. Zumindest müsse ein Abschlag von 0,2 Prozent auf die Pauschale gewährt werden, um sie an die aktuelle Zeit anzupassen.

Kläger in dem Musterverfahren ist ein Arbeitnehmer, der ein gebrauchtes Auto im Wert von 32.000 Euro als Dienstwagen fuhr. Weil er den Wagen auch privat nutzte, setzte das Finanzamt für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aber wie bei Dienstwagen üblich den Listenpreis an, der bei 81.400 Euro lag. Dadurch musste er monatlich 814 Euro für das Auto versteuern.

"Fahrtenbuch ist nicht unzumutbar."

Die Senatsvorsitzende Heger wies die Kritik an der Ein-Prozent-Regelung zurück. Angesichts der Kosten für den Unterhalt eines Autos - von der Werkstatt über den Reifenwechsel bis hin zum Benzin - seien auch Belastungen von mehreren hundert Euro pro Monat nicht unrealistisch. Außerdem habe jeder die Möglichkeit, sich der Ein-Prozent-Pauschale zu entziehen, indem er anhand eines Fahrtenbuchs nachweist, wie hoch der private Anteil an der Autonutzung sei. "Das Fahrtenbuch ist nicht unzumutbar."

Für die Autohersteller haben Firmenwagen eine große Bedeutung. In diesem Jahr liegt der Firmenwagenanteil an allen Auto-Neuzulassungen nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie bei mehr als 30 Prozent. Das sind rund eine Million Wagen. Meist werden sie nur zwei bis drei Jahre genutzt und dann an Privatleute verkauft.

dpa/age/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7787 (abgerufen am: 12.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Auto
    • Bundesfinanzhof (BFH)
  • Gerichte
    • Bundesfinanzhof (BFH)
Zwei Kfz-Mechatroniker arbeiten an einem Motor 09.09.2026
Auto

BGH zum Werkstattrisiko:

Kas­ko­ver­si­cherer muss keine unnö­t­igen Repa­ra­tur­kosten zahlen

Werkstattarbeiten, die unnötig waren, muss ein Kaskoversicherer nicht bezahlen. Der Bundesgerichtshof grenzt die Kaskoversicherung damit vom Haftpflichtrecht ab und stellt auf die vertraglich geschuldeten "erforderlichen Kosten" ab.

Artikel lesen
Weißer Mercedes CLA 45 AMG 01.09.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OLG Frankfurt zur Leasingübernahme:

Raus aus dem Lea­sing­ver­trag, raus aus der Haf­tung

Wer muss die rückständigen Leasingraten für einen Mercedes CLA zahlen? Diese Frage musste das OLG Frankfurt entscheiden, nachdem eine Frau ihren Leasingvertrag an ihre ehemalige Mitbewohnerin übertragen hatte und letztere nicht mehr zahlte.

Artikel lesen
Roter klassischer Sportwagen im Seitenprofil vor einer hellen Wand. 26.08.2026
Beweislast

OLG Frankfurt zu Scheingeschäft:

Ein Ferrari, eine Schei­dung und das Ende einer Freund­schaft

Ein Ferrari Daytona sollte angeblich nur pro forma auf einen früheren Freund übertragen worden sein. Doch wer sein Eigentum zurückhaben will, muss das Scheingeschäft beweisen. Daran scheiterte der Kläger vor dem OLG Frankfurt.

Artikel lesen
Ein PKW mit einem ausklappbaren Dachzelt fährt auf der Autobahn 17.08.2026
Schadensersatz

AG München zu abgerissenem Dachzelt:

Bloßes Rüt­teln ist keine rich­tige Sicher­heits­kon­trolle

Ein gemietetes Dachzelt löst sich mitten auf einer Autobahn. Die Mieterin argumentiert, ihr Mann habe vorher fest dran gerüttelt, da sei nichts locker gewesen. Das reicht nicht, so das AG München. Urteil: Rund 1.800 Euro Schadensersatz.

Artikel lesen
Schneeballschlacht (Symbolbild) 30.06.2026
Straßenverkehr

OLG zum Anscheinsbeweis nach Schneeballwurf:

Auf­fah­rende haftet trotz Voll­b­rem­sung der Vor­aus­fah­renden

Ein kurioser Auffahrunfall nach einem Schneeballwurf: Wer in welcher Höhe haftet, musste nun das Saarländische OLG entscheiden. Jedenfalls für zwei Verfahrensbeteiligte war die Entscheidung durchaus bitter.

Artikel lesen
Blick von Fahrersitz eines Autos auf einer Straße. Eine Person sitzt auf dem Platz, hat die Hände aber nicht am Steuer. 19.06.2026
Hintergründe

Rechtlicher Rahmen für Robotaxis:

Taxis ohne Fahrer für die Straßen von Mün­chen

"Robotaxis" sollen bald als Pilotprojekt auf Münchens Straßen fahren. Die erforderliche Regulierung gibt es in Deutschland bereits. Ein Überblick über die Rechtslage von Laura Knoke, Andreas Ruthemeyer und Caspar Sachs.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Rechts­an­walt (m/w/d) Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Becker Büttner Held
Wirt­schafts- bzw. Di­p­lom­ju­rist (m/w/d)

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Rechts­an­walt (m/w/d) Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Fachseminare von Fürstenberg
ChatGPT & Co. für Juristen

15.09.2026

Must Haves im Bilanz- und Steuerrecht für Erb- und Familienrechtler

16.09.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
Legal AI im Vergleich

16.09.2026

Praxis-Know-How im Finanzgerichtsverfahren

18.09.2026

Logo von Flick Gocke Schaumburg
KonzernsteuerLounge 2026

22.09.2026, München

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH