Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: BFH zweifelt nicht an Dienstwagen-Besteuerung

13.12.2012

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss dafür Steuern zahlen. In den meisten Fällen kassiert der Fiskus aber zu viel, argumentiert der Bund der Steuerzahler in einem Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Das sehen die obersten Steuerrichter anders.

Angestellte, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, können nicht mit einer Verringerung ihrer Steuerlast für diesen finanziellen Vorteil rechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München ließ am Donnerstag in einem Musterverfahren keine Zweifel an der geltenden Besteuerung erkennen. Der Senat habe wenig Neigung, den Fall wegen verfassungsrechtlicher Bedenken dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorzulegen, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Heger.

Der Bund der Steuerzahler hatte das Verfahren angestoßen, weil er die Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen für zu hoch hält. Eine endgültige Entscheidung wird erst im kommenden Jahr erwartet.

Verband der Automobilindustrie: Millionen privat genutzter Firmenwagen

In Deutschland werden nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie rund zwei Millionen Firmenwagen auch privat genutzt. Bislang können die Nutzer dieser Dienstautos den geldwerten Vorteil entweder anhand eines Fahrtenbuchs versteuern oder pauschal mit einem Prozent des Listenpreises pro Monat. Für einen Wagen mit einem Neupreis von 30.000 Euro müssen sie somit 300 Euro pro Monat versteuern.

Diese pauschale Regelung ist aus Sicht des Klägers mehr als 30 Jahre nach ihrer Einführung nicht mehr zeitgemäß, weil beim Autokauf kaum noch Listenpreise gezahlt würden. "Die Hersteller überschlagen sich mit Preisnachlässen", argumentierte Rechtsanwalt Ralf Thesing. Die Regelung sei ein "grober Klotz" und werde der Realität nicht gerecht. Zumindest müsse ein Abschlag von 0,2 Prozent auf die Pauschale gewährt werden, um sie an die aktuelle Zeit anzupassen.

Kläger in dem Musterverfahren ist ein Arbeitnehmer, der ein gebrauchtes Auto im Wert von 32.000 Euro als Dienstwagen fuhr. Weil er den Wagen auch privat nutzte, setzte das Finanzamt für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aber wie bei Dienstwagen üblich den Listenpreis an, der bei 81.400 Euro lag. Dadurch musste er monatlich 814 Euro für das Auto versteuern.

"Fahrtenbuch ist nicht unzumutbar."

Die Senatsvorsitzende Heger wies die Kritik an der Ein-Prozent-Regelung zurück. Angesichts der Kosten für den Unterhalt eines Autos - von der Werkstatt über den Reifenwechsel bis hin zum Benzin - seien auch Belastungen von mehreren hundert Euro pro Monat nicht unrealistisch. Außerdem habe jeder die Möglichkeit, sich der Ein-Prozent-Pauschale zu entziehen, indem er anhand eines Fahrtenbuchs nachweist, wie hoch der private Anteil an der Autonutzung sei. "Das Fahrtenbuch ist nicht unzumutbar."

Für die Autohersteller haben Firmenwagen eine große Bedeutung. In diesem Jahr liegt der Firmenwagenanteil an allen Auto-Neuzulassungen nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie bei mehr als 30 Prozent. Das sind rund eine Million Wagen. Meist werden sie nur zwei bis drei Jahre genutzt und dann an Privatleute verkauft.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken: BFH zweifelt nicht an Dienstwagen-Besteuerung . In: Legal Tribune Online, 13.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7787/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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