Kürzer, schneller, weiter: Im Jahr 2010 haben die elf Senate des BFH die Zahl der unerledigten Verfahren zum Jahresende gegenüber dem Vorjahr um mehr als 250 reduzieren können. Verfahren aller Art konnten in kürzerer Zeit erledigt werden, wobei es wesentlich mehr mündliche Verhandlungen gab. Nur in der Sache sah es für die Steuerzahler nicht wesentlich besser aus: Kaum mehr Steuerpflichtige gewannen ihre Verfahren.
Die durchschnittliche Dauer der Erledigung eines Verfahrens ist gegenüber 2009 um einen Monat auf aktuell acht Monate gesunken. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden hat sich die Bearbeitungsdauer um einen Monat auf nun sechs Monate vermindert; Revisionen hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahr 2010 in durchschnittlich 18 Monaten (gegenüber noch 20 Monaten in 2009) erledigt.
Ende Dezember 2010 verblieben insgesamt 2.187 unerledigte Verfahren. Wie schon in den Vorjahren haben die Senate auch im vergangenen Jahr wiederum ein besonderes Augenmerk auf die Bearbeitung von Altfällen gerichtet. Lediglich 106 der derzeit anhängigen Verfahren sind noch älter als zwei Jahre.
Nur leicht erhöht gegenüber dem Vorjahr hat sich der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen. Er beträgt in 2010 für alle Verfahren 20,2 Prozent gegenüber 19,5 Prozent im Vorjahr. Bei den Revisionen liegt der Anteil bei 42,6 Prozent (47 Prozent im Vorjahr), bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 16,4 Prozent (Vorjahr 15 Prozent).
In 2010 wurden mit 221 deutlich mehr mündliche Verhandlungen durchgeführt als in den Vorjahren. Der jährliche Durchschnittswert der letzten zehn Jahre lag bei 117.
tko/LTO-Redaktion
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BFH: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2409 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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