Mit Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes am 1. Januar wird die Bundesbeauftragte für den Datenschutz zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde. Zuvor war sie an das Innenressort angebunden.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) wurde mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zu Beginn des Jahres zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde aufgewertet. Für Amtsinhaberin Andrea Voßhoff (CDU) bedeutet dies vor allem mehr Unabhängigkeit.
Zuvor war die BfDI dem Bundesministerium des Inneren (BMI) angebunden und unterlag seiner Dienstaufsicht. Nun ist die Datenschutzbeauftragte ausschließlich der Kontrolle des Parlaments oder ggf. der Gerichte unterworfen. Mit der Änderung ist auch ein Zuwachs an Personal verbunden.
Hintergrund für die Gesetzesänderung und die damit verbundene Aufwertung der BfDI ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die obersten EU-Richter hatten mehr Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht eingefordert. Auch Voßhoff und ihr Amtsvorgänger Peter Schaar hatten eindringlich neue Strukturen verlangt - ohne Kontrolle durch die Regierung und mit direkten Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Telekommunikationsfirmen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ließ zur Änderung mitteilen, die Bundesbeauftragte werde damit in die Lage versetzt, ihre wichtige Kontrollfunktion intensiver wahrnehmen zu können.
una/dpa/LTO-Redaktion
BfDI nun eigenständige Bundesbehörde: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18048 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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