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Amsterdamer Bezirksgericht: Rechts­po­pu­list darf Corona-Politik nicht mit Holo­caust ver­g­lei­chen

16.12.2021

2G-Schild vor einem Restaurant

(c) Michael Bihlmayer - stock.adobe.com

Wer die Corona-Politik mit der Judenverfolgung vergleiche, bagatellisiere das Schicksal der Juden, entschied das Amsterdamer Bezirksgericht und untersage dem Rechtspopulisten Thierry Baudet die weitere Verbreitung solcher Äußerungen.

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Der niederländische Rechtspopulist Thierry Baudet darf nicht länger Corona-Maßnahmen mit der Judenverfolgung im Zweiten Weltkrieg vergleichen. Der Abgeordnete müsse mehrere Berichte aus den sozialen Medien entfernen, urteilte das Amsterdamer Bezirksgericht am Mittwochabend. Baudet darf nach dem Urteil auch kein Bildmaterial von der Judenverfolgung mehr in der Debatte über Corona-Maßnahmen benutzen.

Zwei jüdische Organisationen und vier Überlebende des Holocausts hatten gegen Baudet geklagt. Der Fraktionsvorsitzende des Forum für Demokratie hatte unter anderem auf Twitter Nicht-Geimpfte mit Juden verglichen, die von den deutschen Nationalsozialisten verfolgt worden waren. Bei einem Verstoß gegen das Urteil droht ihm eine Geldstrafe von 25.000 Euro.

Der Politiker hatte sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Er habe den Holocaust aber nicht verharmlosen wollen. Die Kläger hatten angeführt, dass seine Äußerungen extrem verletzend seien für Opfer des Holocausts, Überlebende und Angehörige.

Baudet wolle zwar den Holocaust nicht bagatellisieren, sagte der Richter. "Aber wenn man die Corona-Politik mit der Judenverfolgung vergleicht, was in keinerlei Verhältnis zueinander steht, wird das Schicksal der Juden implizit bagatellisiert." Baudet schaffe so einen Nährboden für Antisemitismus. Der Politiker hat angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Amsterdamer Bezirksgericht: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46957 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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