Der AfD-Bundestagsabgeordnete Brandner hat eine Journalistin als “Faschistin” bezeichnet. Der Rechtsstreit beschäftigte zunächst nur die Zivilgerichtsbarkeit - aber jetzt auch die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt gegen den Thüringer AfD-Bundestagsabgeordneten und Rechtspolitiker Stephan Brandner wegen des Vorwurfs der Beleidigung und der Anstiftung zur Beleidigung (§§ 185, 26 Strafgesetzbuch, StGB). Hintergrund ist die Strafanzeige der SPIEGEL-Journalistin Ann-Kathrin Müller, die der stellvertretende Parteichef wiederholt als "Faschistin" bezeichnet haben soll, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenportals t-online.
Der Bundestag hatte bereits im Oktober Brandners Immunität aufgehoben und damit den Weg für ein Strafverfahren gegen den Parlamentarier frei gemacht. Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich (Art. 46 Grundgesetz, GG).
Wegen der Äußerung hatte das Landgericht Berlin II gegen Brandner bereits ein hohes Ordnungsgeld verhängt, LTO berichtete unter anderem hier und hier zu den Hintergründen. Brandner hatte nach der Immunitätsaufhebung gesagt, er habe von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht.
Kürzlich war Brandner auch Thema beim Bundesverfassungsgericht. Nachdem er als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag 2019 abgewählt worden war, entschied Ende September der Zweite Senat in einem von seiner Fraktion angestrengten Organstreitverfahren, dass der AfD kein Recht auf die Besetzung von Ausschussvorsitzposten zusteht, LTO berichtete hier.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Bezeichnung einer Journalistin als "Faschistin": . In: Legal Tribune Online, 05.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55792 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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