Druckversion
Freitag, 11.09.2026, 19:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bewertungsportal-arzt-patient-anonym-meinungsaeusserung
Fenster schließen
Artikel drucken
5898

OLG Frankfurt zu Bewertungsportalen: Patienten dürfen ihre Ärzte im Internet bewerten

29.03.2012

Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat das OLG Frankfurt entschieden, dass Ärzte im Internet bewertet werden dürfen. Ein Anspruch auf Löschung der Daten aus Arztbewertungsportalen besteht nicht. Die Frankfurter Richter wiesen damit die Klage einer betroffenen Ärztin ab.

Anzeige

Die Bewertung von Ärzten sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt, so das Oberlandesgericht (OLG). Dieses Recht umfasse auch die Bewertungen in öffentlich zugänglichen Quellen umfasst. Wie auch bereits der Bundesgerichtshof im "Spickmich-Urteil" betont hat, gelte dies ausdrücklich auch für anonyme Bewertungen.

Auch die Tatsache, dass die Arztbewertungen von medizinischen Laien verfasst würden, ändere daran nichts. Vielmehr betonten die Frankfurter Richter, dass sich eine Meinungsäußerung durch Subjektivität und Elemente der Stellungnahme auszeichne. Nutzern einer Bewertungsplattform sei es daher bewusst, dass die Bewertungen keine wissenschaftlichen Standards erfüllen (Urt. v. 08.03.2012, Az. 16 U 125/11).

Das OLG ist der Ansicht, dass niedergelassene Ärzte sich dem Wettbewerb und den herrschenden Marktmechanismen stellen müssen. Dazu gehörten heute - wie in vielen anderen Lebensbereichen auch - Bewertungsmöglichkeiten in öffentlich zugänglichen Quellen. Dieser Wettbewerb sei insbesondere auch vor dem Hintergrund des Patientenrechtes auf freie Arztwahl bedeutend.

tko/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt zu Bewertungsportalen: . In: Legal Tribune Online, 29.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5898 (abgerufen am: 11.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • IT-Recht
    • Urheber- und Medienrecht
    • Ärzte
    • Internet
    • Meinungsfreiheit
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Rechtsradikale IKEA-Parodie der Partei Vlaams Belang 08.09.2026
Markenrecht

Migrationspolitik im IKEA-Look:

EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.

Artikel lesen
Logo der Nachrichtenseite Nius und im Hintergrund Nius-Artikel 04.09.2026
Medien

KG rügt identifizierende Berichterstattung:

Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. 

Artikel lesen
So fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" hinzu 17.08.2026
In eigener Sache

Für mehr juristische Qualität bei Ihrer Internetrecherche:

Jetzt LTO als "bevor­zugte Quelle" bei Google hin­zu­fügen

Spiegel, Zeit, FAZ. Tolle Medien. Doch LTO darf als fundierte Quelle für Recht und Justiz in Ihren Suchergebnissen nicht fehlen. Für juristischen Mehrwert in Ihrer Internetrecherche fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" bei Google hinzu.

Artikel lesen
Ein Dackel auf dem Arm seines Frauchens (Symbolbild) 04.08.2026
Tiere

Dackel frisst Schädlingsgift und muss in die Klinik:

Frau­chens scharfe Restau­rant­kritik auf Ins­ta­gram ist erlaubt

Mäuseköder im Gastraum eines Restaurants – und ein Dackel schnappt zu: Weil ihr Tier danach behandelt werden musste, machte Frauchen ihrem Ärger Luft auf Instagram. Das OLG Frankfurt sieht darin zulässige, wenn auch zugespitzte Kritik.

Artikel lesen
Ärztin im Gespräch mit einem Patienten (Symbolbild) 30.07.2026
Ärzte

Ist die Ärzteliste von "Focus Gesundheit" irreführend?:

BGH setzt strenge Maß­s­täbe für Ärz­te­siegel

Der BGH präzisiert die Anforderungen an entgeltliche Ärztesiegel: Testverfahren und Logos müssen klar, nachvollziehbar und aussagekräftig sein. Ob die Siegel der "Focus Ärzteliste" irreführend sind, muss nun das OLG München erneut prüfen.

Artikel lesen
Eine Demonstration mit Palästina-Fahnen und Schildern 17.07.2026
Meinungsfreiheit

VG Frankfurt kippt Redeverbot auf Pro-Palästina-Demo:

Kein Rede­verbot wegen "holz­schnit­t­ar­tiger Gefah­ren­prog­nose"

Das Ordnungsamt hat einem Mann verboten, bei einer Demonstration als Redner aufzutreten. Das Verwaltungsgericht hebt das jetzt auf: Die Meinungsfreiheit dürfe nicht pauschal eingeschränkt und die Unschuldsvermutung nicht ignoriert werden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Dentons
Rechts­an­walt M&A / Ven­tu­re Tech­no­lo­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Wirt­schafts- bzw. Di­p­lom­ju­rist (m/w/d)

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Hengeler Mueller
Le­gal Tech Spe­cia­list (m/w/d) mit Fo­kus auf So­lu­ti­on De­sign & AI Go­ver­nan­ce...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Fachseminare von Fürstenberg
ChatGPT & Co. für Juristen

15.09.2026

Logo von eagle lsp
EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

15.09.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
Legal AI im Vergleich

16.09.2026

E-Commerce-Basics, oder:Was es rechtlich im digitalen Umfeld von Webshops, Apps&Co. zu beachten gibt

18.09.2026

KI-Tools für Juristen: Pro – Werden Sie ein zertifizierter Legal Prompting Experte!

22.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH