LG Berlin zur Volksverhetzung: Bewährungsstrafe für früheren NPD-Chef Voigt

11.10.2012

Der frühere Parteivorsitzende der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, ist am Donnerstag wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das LG Berlin verhängte zudem eine Geldbuße von 1.000 Euro gegen den 60-Jährigen.

Voigt hatte laut Landgericht (LG) am 25. März 2010 in einer Rede in der Bezirksverordnetenversammlung von Treptow-Köpenick die Waffen-SS verherrlicht. Zudem wurde der er schuldig gesprochen, einen ausländerfeindlichen Werbespot verbreitet zu haben. Das Urteil entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Voigt hatte mit seiner Rede zum 65. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus in dem Bezirksparlament Empörung ausgelöst. "Es sollte eine gezielte Provokation sein", sagte Richter Thomas Seifert. Voigt habe seine Partei auf billige Art und Weise bekanntmachen wollen. Ein Linken-Politiker hatte Anzeige erstattet. Voigt hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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LG Berlin zur Volksverhetzung: Bewährungsstrafe für früheren NPD-Chef Voigt . In: Legal Tribune Online, 11.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7293/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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