Das Verfahren gegen den Youtuber "Drachenlord", das bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, ist beendet. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre zunächst eingelegte Revision zurückgenommen hat, ist die einjährige Bewährungsstrafe rechtskräftig.
Die Bewährungsstrafe für den Youtuber Rainer W., besser bekannt unter seinem Pseudonym "Drachenlord" wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft in Nürnberg hat die Revision gegen das Urteil zurückgenommen, wie Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke am Dienstag sagte.
Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hatte den Videoblogger im März zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er unter anderem einen Mann mit einer Taschenlampe attackiert und einen anderen mit einem Stein beworfen hatte.
Der "Drachenlord" streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern im Internet. Immer wieder tauchten diese in der Vergangenheit vor seinem Haus im mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf, um ihn zu provozieren. Nach gegenseitigen Beschimpfungen wurde der Youtuber in mehreren Fällen handgreiflich, was er vor Gericht auch zugab.
Revision lohnt sich nicht
Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hatte ihn in erster Instanz im vergangenen Oktober zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt.
Das Urteil des LG in der Berufsverhandlung fiel dann deutlich milder aus, als die von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Das lag auch unter anderem daran, weil ein Gutachter, dessen Einschätzung das Gericht gefolgt war, den "Drachenlord" für nur vermindert schuldfähig ansah und es die vorausgegangenen Provokationen strafmildern berücksichtigte.
Dennoch sei die Staatsanwaltschaft nach der gründlichen Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe nun zu dem Schluss gekommen, dass eine Revision unter dem Strich nicht lohne, sagte Gabriels-Gorsolke. Der Youtuber hat sein Haus in Altschauerberg inzwischen verkauft und ist weggezogen. In dem Dorf ist es seitdem ruhig geworden.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48610 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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