Ein Warhol, der keiner war: Ein Berliner Kunstsammler wurde wegen Betrugs verurteilt, weil er einen Siebdruck als Original verkaufte. Die Strafe: fast zwei Jahre auf Bewährung.
Weil er einen bloßen Siebdruck als Originalwerk von Andy Warhol ausgab, ist ein Kunstsammler in Berlin wegen Betruges verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Berlin I verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, wie eine Sprecherin mitteilte.
Laut Urteil hatte der 69-Jährige im Juli 2017 einen bloßen Siebdruck mit dem Motiv der "Red Marilyn" als Original zum Verkauf an eine Galerie übergeben. Ein Berliner Sammler hatte es gutgläubig für 770.000 Euro gekauft. Die angebliche Echtheit des Werkes des US-amerikanischen Pop-Art-Künstlers wurde mit einem "Fact Sheet" untermauert.
Dem noch nicht rechtskräftigen Urteil waren Gespräche zwischen den Prozessbeteiligten vorausgegangen. Das Gericht hatte bei einem Geständnis eine Verständigung in Aussicht gestellt, die das Verfahren beschleunigen und die Strafe reduzieren könnte. Ursprünglich hatte das Gericht Prozesstermine bis Mitte Dezember angesetzt.
Die Anklage hatte dem Kunstsammler ebenso vorgeworfen, 2018 ein Warhol-Gemälde deutlich überbewertet zu haben. Hintergrund soll ein Zivilverfahren gegen einen inzwischen gestorbenen Galeristen gewesen sein. Dieses Verfahren wurde nach Gerichtsangaben mit Blick auf die Strafe im Betrugsfall gemäß § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Landgericht Berlin I: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56056 (abgerufen am: 20.01.2025 )
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