Nordrhein-Westfalen will über eine Reform des bundesweiten Betreuungsrechts Ehepartner im Pflegefall deutlich besser stellen. Erreicht werden solle, dass eine automatische gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gelte, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Kritiker halten dies für verfassungswidrig.
Nordrhein-Westfalens Justizminister Tomas Kutschaty (SPD) plant, eine Gesetzes-Initiative in den Bundesrat einzubringen. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf soll eine weitreichende Reform des Betreuungsrechts für behinderte oder psychisch erkrankte Menschen auf den Weg gebracht werden.
Fälschlicherweise glaubten viele Bürger, dass sie im Pflegefall sofort das Sorgerecht für ihren Ehepartner bekämen, sagte der Minister dem Magazin Focus. Fehle dagegen eine Vorsorgevollmacht, müssten die Amtsgerichte aber erst einen Betreuer für hilfsbedürftige Menschen bestellen. Das müsse aber nicht unbedingt der Partner sein.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz wies den Vorstoß als verfassungswidrig zurück. "Bevollmächtigungen sind höchstpersönliche Entscheidungen", sagte ihr Vorstand Eugen Brysch. "So kann es bei Entscheidungen über die Vermögenswerte, den Aufenthalt im Pflegeheim oder über lebensbegrenzende Maßnahmen eines anderen Menschen keine automatische Stellvertretung geben. Schweigen ist keine Zustimmung." Der Vorschlag des NRW-Justizministers sei auch nicht uneigennützig. "Denn die Kosten der Justizverwaltung steigen für Betreuungsverfahren rasant", erläuterte Brysch.
Kutschaty zufolge sind die Fallzahlen seit Einführung des Betreuungsrechts 1992 tatsächlich schnell gestiegen, allein in NRW bis Ende 2012 um das Dreifache auf gut 309 000 Verfahren. Bundesweit habe sich die Zahl auf 1,32 Millionen erhöht. Im Fall von Ehestreitigkeiten enthalte die geplante Novelle einen Widerspruchsvorbehalt.
dpa/una/LTO-Redaktion
NRW-Justizminister will Ehegattenrechte stärken: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14043 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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