BMJV-Pläne für günstigeres Wohneigentum: Bes­tel­ler­prinzip bald auch beim Haus­kauf?

14.08.2018

Die Immobilienpreise schießen in die Höhe, doch auch die Nebenkosten eines Kaufs machen den Traum vom eigenen Heim oft zunichte. Bundesjustizministerin Barley will deshalb nun das Bestellerprinzip für Maklerkosten auf den Kauf ausweiten.

Die Wohnung in einem Berliner Altbau wird angepriesen als "Stuckapartement mit Grüßbalkon", ein angesagtes Viertel, 98 Quadratmeter. Kaufpreis: 580.000 Euro. Schon das allein ist eine ganze Stange Geld. Doch es kommt noch einiges oben drauf: Maklerprovision i. H. v. 7,14 Prozent: Plus 41.412 Euro. Grunderwerbssteuer von 6,0 Prozent: Plus 34.800 Euro. Notarkosten: 8.700 Euro, Grundbucheintrag: 2.900 Euro. Macht 87.812 Euro Kaufnebenkosten.

Angesichts steigender Immobilienpreise rückt dieses Thema inzwischen verstärkt in den Blick. Gerade junge Familien bekommen kaum noch bezahlbare Mietwohnungen oder -häuser und denken deshalb darüber nach, früh in ein Eigenheim zu investieren, zumal die Bundesregierung ihnen jetzt noch mit dem Baukindergeld unter die Arme greifen will. Spätestens ab Herbst sollen Anträge über die staatliche KfW-Bank gestellt werden können, insgesamt 12.000 Euro pro Kind werden über zehn Jahre gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern nicht 90.000 Euro übersteigt (plus 15.000 Euro Freigrenze je weiteres Kind). Aber nur um die Nebenkosten beim oben genannten Beispiel mit dem Baukindergeld zu bezahlen, bräuchte man sieben Kinder. Und die Leistung, die nach Schätzungen am Ende bis zu zehn Milliarden Euro kosten könnte, wird von den Steuerzahlern mitfinanziert.

Wenn man bei anderen Hebeln, wie den Kaufnebenkosten ansetzt, würde es die Allgemeinheit nichts kosten. "Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt", sagt Justizministerin Katarina Barley (SPD). Das bedeutet, dass derjenige die Maklerkosten zu tragen hat, der den Makler beauftragt hat - oft der Verkäufer. Dies wurde bereits bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt. "Die Einführung dieses Bestellerprinzips war ein wichtiger Schritt, um Mieter spürbar zu entlasten", sagt Barley.

Verkäufer könnten Kosten einfach auf Preis draufschlagen

Nun setzen sich vor allem CDU und CSU für Immobilienkäufer ein, die Union hat auch das Baukindergeld durchgesetzt. Die SPD gilt eher als Anwalt der Mieter und will vor allem mehr sozialen Wohnungsbau. Doch auch der Sprecher der SPD-Fraktion für Wohnen und Bauen, Bernhard Daldrup, meint, dass sich etwas ändern müsse: "Grunderwerbsteuer, Makler-, Notar- und Grundbuchkosten machen mittlerweile 15 Prozent des eigentlichen Kaufpreises aus", kritisiert er. "Damit gehören die Baunebenkosten zu den entscheidenden Preistreibern fürs Wohnen."

Neu ist die Forderung - auch von Seiten der SPD - im Übrigen nicht: Bereits Anfang vergangenen Jahres wurden Pläne von Barleys ebenfalls sozialdemokratischem Amtsvorgänger Heiko Maas bekannt, das Bestellerprinzip für Käufe einzuführen. Allerdings bestanden schon damals gravierende Zweifel ob des Nutzens einer solchen Regelung, könnten doch Verkäufer mangels Deckelung die Maklerkosten einfach auf den Preis draufschlagen.

Makler fordern stattdessen Senkung der Grunderwerbssteuer

Die Maklergebühr schwankt in Deutschland zwischen 7,14 und 5,95 Prozent des Kaufpreises. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Bundesländern wird sie in der Regel geteilt zwischen Käufer und Verkäufer. Die Grünen haben im Juli im Bundestag einen Antrag eingereicht, um das Bestellerprinzip auch beim Kauf von Wohneigentum einzuführen, zudem solle die Provision der Makler auf zwei Prozent inklusive Mehrwertsteuer gedeckelt werden.

Die Leistung der Makler ist außer bei Besichtigungen und der Hilfe bei der Kaufabwicklung für Käufer oft unklar. Die Grünen betonen in ihrem Antrag, in Österreich und den Niederlanden gelte bereits das Bestellerprinzip. In den Niederlanden, wo Preisabsprachen gesetzlich verboten seien, habe ein transparenter Preiswettbewerb zu Maklerprovisionen zwischen ein und zwei Prozent geführt. Die Bundesregierung fahre einen "Makler-Kuschelkurs", so Fraktionschefin Katrin-Göring-Eckardt.

Die Maklerbranche ist durch die Pläne aufgeschreckt. Sie ist wenig überraschend gegen die Änderungen, die aus ihrer Sicht das Geschäft torpediert: Es könne weniger Aufträge geben, wenn Verkäufer selbst die Provision zahlen müssen. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD betont: "Das Bestellerprinzip würde Immobilienkäufer nicht entlasten, sondern im Gegenteil stärker belasten." Verkäufer würden die Maklerprovision auf den Kaufpreis aufschlagen, wodurch sich auch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhen und die Gesamtkosten für den Erwerber steigen würden. "Der Gesetzgeber würde somit zum Preistreiber - und zum einzigen Profiteur. Verlierer ist dann der Steuerzahler", sagt Schick.

Sein Vorschlag: Eine Reform der Grunderwerbsteuer, die von den Ländern erhoben wird, wäre eine deutlich effektivere Möglichkeit, Wohneigentum zu fördern und Käufer zu entlasten. "Bis 2006 lag die Grunderwerbsteuer bundesweit noch bei 3,5 Prozent - heute liegt sie bereits bei bis zu 6,5 Prozent." In die gleiche Richtung zielt der Eigentümerverband Haus & Grund. "Wenn der Staat die Erwerbsnebenkosten senken möchte, sollte er zunächst bei sich selbst anfangen", sagt deren Sprecher Alexander Wiech. Doch der Druck auf die Branche wächst: Die Preissteigerungen sind finanziell für Makler ein Segen - nun könnten sie zur Gefahr für ihr Geschäftsmodell werden.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BMJV-Pläne für günstigeres Wohneigentum: Bestellerprinzip bald auch beim Hauskauf? . In: Legal Tribune Online, 14.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30323/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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