Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz: Der Tod soll moderner werden

08.09.2025

Regelungen in einem neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz gehen so weit, wie bisher in keinem anderen Bundesland. Viele Verbote entfallen und moderne Bestattungen sollen möglich werden. So soll etwa die Sargpflicht wegfallen.

Das Bestattungsrecht soll in Rheinland-Pfalz nach rund 40 Jahren neu gefasst werden. Die neuen Regelungen gehen so weit wie bisher in keinem anderen Bundesland. Die Sargpflicht soll unter anderem wegfallen. Das macht etwa Tuchbestattungen und Bestattungen in größeren Flüssen möglich. Rheinland-Pfalz möchte auch erlauben, dass aus der Asche von Toten synthetische Diamanten gefertigt werden.

Das neue Bestattungsgesetz wird voraussichtlich im Laufe des Oktobers in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass der Landtag das Gesetz - wie geplant - an diesem Donnerstag verabschiedet, sagte Ministeriumssprecher David Freichel. Wenn alles nach Plan läuft, gilt es dann bereits ab diesem Herbst. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hatte das im Deutschlandfunk angekündigt und der SWR darüber berichtet. 

Verabschiedung am offenen Sarg

In dem Gesetz soll auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen die Rolle der Bestatter gestärkt und die Verabschiedung am offenen Sarg eingeführt werden. Das Ausbringen der Totenasche außerhalb von Friedhöfen also etwa in Rhein und Mosel sowie die Ausgabe von Teilen der Asche aus einer Urne soll Bestattern vorbehalten sein, sagte SPD-Chefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Bestatter seien Garant, "dass dies würdevoll geschieht und Formalien wie erneute Versiegelung der Urne oder Kontrolle der Totenfürsorgeverfügung ordnungsgemäß erfolgen". Zudem seien Bestatter auch dafür ausgebildet, in solchen Situationen den Umgang mit Angehörigen würdevoll und unterstützend zu gestalten.

Die Möglichkeit, einen Verstorbenen im offenen Sarg das letzte Mal zu sehen und Abschied zu nehmen, gehört auch zu den von SPD, Grünen und FDP vorgeschlagenen Änderungen. Ermöglicht werde dies in Räumen von Bestattungsunternehmen oder bei der Bestattungsfeier.

Die verbleibende Asche eines Verstorbenen, etwa nach der Fertigung eines synthetischen Diamanten daraus, muss künftig auf einem Friedhof bestattet werden, wenn nichts anderes verfügt ist. Diese Regelung geht ebenfalls auf die Ampel-Fraktionen zurück. 

Beerdigung von Sternenkindern möglich

Einige Änderungen entsprechen dem gesellschaftlichen Konsens, andere dagegen stoßen auf Widerstand: Sogenannte Sternenkinder sollen künftig auch beerdigt werden können, also Babys, die vor der 24 Schwangerschaftswoche sterben oder mit weniger als 500 Gramm tot auf die Welt kommen. Geplant ist auch eine Obduktionspflicht für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, wenn die Ursache ihres Todes nicht zweifelsfrei geklärt ist.

Die oppositionelle CDU-Fraktion bringt jedoch einen Gesetzänderungsantrag in den Landtag ein. "Das bisherige und aktuelle Bestattungsgesetz hat sich in seinen Grundzügen über Jahrzehnte bewährt", sagte Fraktions- und Parteichef Gordon Schnieder. Nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion seien lediglich wenige, punktuelle und zugleich sensible Veränderungen angezeigt, für die es schon einen breiten gesellschaftlichen Konsens gebe. Die Aussage bezieht sich offenbar auf die Möglichkeit für Eltern, Sternenkinder würdevoll bestatten zu können.

Ehrengräber von Angehörigen der Bundeswehr, die während eines Auslandseinsatzes starben, sollen auch nach Ablauf der Ruhezeit dauerhaft bestehen bleiben, fordert die CDU zudem. Dies müsse auch für alle anderen im Einsatz verstorbenen Einsatzkräfte gelten - etwa für Polizistinnen und Polizisten.

dpa/mka/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58096 (abgerufen am: 13.11.2025 )

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