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Rechtsgutachten der UN: Beset­zung von Paläs­ti­nen­s­er­ge­bieten muss enden

18.10.2024

Palästinensische Flagge in Stadt.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) erklärte die Besetzung bereits als völkerrechtswidrig. Foto: Adobe Stock - diy 13

Israels Besetzung von Palästinensergebieten muss enden, heißt es in einem Rechtsgutachten, das die UN in Auftrag gegeben haben. Alle Länder der Welt hätten die Pflicht zuhandeln – sie dürften die israelische Besatzung nicht unterstützen.

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Eine von den Vereinten Nationen bestellte Kommission kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass alle Länder und die internationalen Organisationen die Pflicht haben, die Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel zu beenden. Dazu gehörten auch die Vereinten Nationen selbst, heißt es in dem Gutachten.

Israel müsse alle Siedler abziehen, Land zurückgeben und diskriminierende Gesetze zurücknehmen. Andere Länder dürften die Besatzung weder finanziell noch militärisch oder politisch unterstützen, heißt es weiter.

Der UN-Menschenrechtsrat hatte die “Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die besetzten palästinensischen Gebiete, einschließlich Ost-Jerusalem” im Jahr 2021 eingesetzt und beauftragt, mögliche Verletzungen des internationalen Rechts zu prüfen.

Der internationale Gerichtshof (IGH) hatte die Besetzung durch Israel im Juli bereits in einem Rechtsgutachten für völkerrechtswidrig erklärt, was die Kommission begrüßte. Israel hat den Gerichtshof kritisiert und weist Berichte der Kommission regelmäßig zurück, mit dem Vorwurf, sie sei gegen Israel voreingenommen.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Rechtsgutachten der UN: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55669 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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