Wie am Freitag bekannt wurde, wird der seit zwei Jahren andauernde Prozess des Thüringer Autozulieferers Mitec gegen den US-Konzern Ford demnächst die Bundesrichter beschäftigen.
Nach Informationen des Radiosenders Antenne Thüringen hat der Autobauer bei der Frage um die Zuständigkeit deutscher Gerichte Beschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Jena eingelegt. Dieses hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass das Landgericht Jena und nicht etwa US-Gerichte zuständig seien. Mitec wirft Ford vor, einen Vertrag gebrochen und ein Teil von anderen Anbietern nachbauen lassen zu haben. Dadurch sei ein Schaden von rund 19 Millionen Euro entstanden.
dpa/plö/LTO-Redaktion
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Beschwerde zum BGH: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2988 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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